Baugesuchpublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 06. November 2025 bis 05. Dezember 2025 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 25-15
Bauherrschaft: G. Gäumann + S. Schär, Weidenweg 26, 4303 Kaiseraugst
Grundeigentümer: G. Gäumann + S. Schär, Weidenweg 26, 4303 Kaiseraugst
Projektverfasser: G. Gäumann + S. Schär, Weidenweg 26, 4303 Kaiseraugst
Bauvorhaben: Schopf
Lage: Parzelle 362, Welismatt
Zonenart: Wohnzone A
DIE BAUVERWALTUNG
    	                 