Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 28. November 2025
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 28.11.2025 veröffentlicht. Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriftsliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Massgebend für die Berechnung der erforderlichen Unterschriftenzahl ist die Zahl der Stimmberechtigten am Tag der Hinterlegung des Referendumsbegehren bei der Gemeindekanzlei. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden und ist innerhalb der Referendumsfrist einzureichen. Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 05. Januar 2026.
I. Ortsbürgergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 268 / Anwesende 36 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 06. Juni 2025, Genehmigung Dienstbarkeitsvertrag AEW-Kabelanlage, Genehmigung Budget 2026
II. Einwohnergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 623 / Anwesende 116 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 06. Juni 2025, Genehmigung Kreditabrechnung Bürgler, Genehmigung Nachträglicher Verpflichtungskredit Wasserleitungssanierung Schulstrasse, Genehmigung Erneuerung Konzessi-onsvertrag AEW Energie AG, Genehmigung Gemeinderatsbesoldung Legislaturperiode 2026-2029, Genehmigung Budget 2026, Ablehnung Gesamtrevision BNO Hellikon (3. Lesung), Genehmigung Zusatzkredit für die Weiterarbeit an der Gesamtrevision-BNO
DER GEMEINDERAT
