Baugesuchpublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 13. Februar 2026 bis 16. März 2026 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 25-17
Bauherrschaft: Relsah Immobilien AG, Oberdorf 15, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Relsah Immobilien AG, Oberdorf 15, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Staub Architekten AG, Bahnhofstrasse 150, 4313 Möhlin
Bauvorhaben: Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle
Lage: Parzelle 947, Oberdorf
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG
