Aufhebung von Gräbern Friedhof Hellikon
Aufhebung eines gesamten Grabfeldes Erdbestattungen (oben zweites von rechts aus Sicht Friedhofeingang): Nach längerem Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren werden vorgenannte Gräber per 01. Mai 2026 aufgehoben. Die Angehörigen haben Gelegenheit, die Gräber bis 30. April 2026 selbständig zu räumen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde über die noch verbleibenden Gegenstände verfügen. Auf Wunsch werden auch Urnenwandgräber, bei welchen die Ruhezeit von 15 Jahren abgelaufen ist, ebenfalls aufgehoben. Aufgrund des Wurzelwachstums und jeweils starken Laubbefall, was sich auf die untenstehenden Urnengrabwand auswirkt, wird der Standort der Bäume unmittelbar oberhalb der Urnengrabwand einer Über-prüfung unterzogen. Am Sonntag, 26. April 2026, 10.00 Uhr, findet eine ökumenische Feier mit allen drei Kirchen auf dem Friedhof statt. Zu diesem Abschiednehmen sind Angehörige und Interessierte herzlich eingeladen. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an den Leiter Werkhof Noah Gut: 079 533 79 59. DER GEMEINDERAT UND DER WERKHOF
