Baugesuchpublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 20. Februar 2026 bis 23. März 2026 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 25-18
Bauherrschaft: Emmanuel Champion, Hauptstrasse 13, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Emmanuel Champion, Hauptstrasse 13, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Planungs- und Baubüro Stenz AG, Alice Vogt-Strasse 6, 4226 Breitenbach
Bauvorhaben: Aufdach-PV-Anlage
Lage: Parzelle 95, Hauptstrasse
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG
