Baugesuchpublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 17. April 2026 bis 18. Mai 2026 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 26-03
Bauherrschaft: Cécile Heiz-Waldmeier und Roland Heiz, Rütihof 141, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Titus Waldmeier, Stygli 12, 4316 Hellikon
Projektverfasser: MONO Architektur AG, Dorfgasse 10, 4435 Niederdorf
Bauvorhaben: Neubau EFH mit Einliegerwohnung und Gewerberaum
Lage: Parzelle 254 (951), Obere Strasse
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG
