Baugesuchpublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 08. Mai 2026 bis 08. Juni 2026 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 26-02
Bauherrschaft: Familie Käser Immobilien AG, Rheinfelderstrasse 19, 4313 Möhlin
Grundeigentümer: Familie Käser Immobilien AG, Rheinfelderstrasse 19, 4313 Möhlin
Projektverfasser: Steck + Partner Architekten AG, Magdenerstrasse 8, 4310 Rheinfelden
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung MFH
Lage: Parzelle 196, Tempel
Zonenart: Kernzone K / Zustimmung kantonaler Behörden erfdorderlich
DIE BAUVERWALTUNG
