Leerstehende Wohnungen
Im Auftrag des Bundesamts für Statistik wird in der ganzen Schweiz eine Zählung der leerstehenden Wohnungen durchgeführt. Zu erheben sind alle bewohnbaren, aber leerstehenden Einfamilienhäuser und Wohnungen, welche am 1. Juni 2026 zur Miete oder zum Kauf angeboten werden. Damit eine möglichst umfassende und lückenlose Erhebung möglich ist, werden Eigentümer/innen und Liegenschaftsverwalter/innen gebeten, den Einwohnerdiensten per 1. Juni 2026 leerstehende Häuser und Wohnungen zu melden und die Grösse (Anzahl Zimmer) anzugeben. Für die telefonische Meldung (061 871 01 61) oder eine Mitteilung per E-Mail ( tamara.schafroth@hellikon.ch ) bis 30. Mai 2026 danken wir Ihnen bestens. DIE EINWOHNERDIENSTE
