Baugesuchpublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 29. Mai 2026 bis 29. Juni 2026 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 26-07
Bauherrschaft: Norbert Suter, Hauptstrasse 18, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Norbert Suter, Hauptstrasse 18, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Norbert Suter, Hauptstrasse 18, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Indach-PV-Auflage Schopf
Lage: Parzelle 81, Hauptstrasse
Zonenart: Kernzone K
Baugesuch Nr.: 26-08
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Gemeinderat Hellikon, Martin Moosmann, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Veloständer & Entsorgungsplatz
Lage: Parzelle 39, Schulstrasse
Zonenart: Kernzone K
DIE BAUVERWALTUNG
