Erhöhung Waldbrandgefahr auf Stufe 4 (gross), bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben gestern Dienstag, 23. Juni 2026, eine erneute Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Die Gefahrenstufe wird von der Stufe 3 "erheblich" auf die Stufe 4 "gross" erhöht. Der Grund für diesen Entscheid ist die weiter verschärfte Trockenheitssituation und die Prognosen für die kommenden Tage, die weiterhin trockenes Wetter voraussagen. Die hohen Temperaturen erhöhen die Gefahr zusätzlich. Die Niederschläge von vergangenem Freitag haben nicht zur Entspannung der Lage beigetragen. Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) verfügt gestützt auf das Brandschutzgesetz ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand. Das Feuerverbot gilt ab heute 18 Uhr im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. DER GEMEINDERAT
