Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Die anhaltende Trockenheit hat die Gefahr von Flur- und Waldbränden weiter massiv verschärft. Aktuell herrscht eine sehr grosse Waldbrandgefahr.
Ab 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, gilt deshalb – analog zum gesamten Kantonsgebiet – auf dem gesamten Gemeindegebiet Hellikon ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Bitte beachten Sie folgende Anweisungen: Entfachen Sie kein offenes Feuer – weder im Freien, an offiziellen Feuerstellen noch im eigenen Garten. Benutzen Sie keine Kohlegrills. Werfen Sie keine glimmenden Raucherwaren weg. Entsorgen Sie keine Glasflaschen im Feld oder am Waldrand. Durch den sogenannten Brennglas-Effekt können Sonnenstrahlen Brände auslösen. Verzichten Sie vollständig auf das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art – sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem Grund. Stellen Sie keine Fahrzeuge mit heissem Aus-puff auf Stoppelfeldern oder trockenen Wiesen ab.
Helfen Sie mit, dass die anhaltende Trockenheit nicht zur Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt wird. Wald- und Flurbrände stellen ein erhebliches Risiko für uns alle dar.
Der Gemeinderat und die Feuerwehr danken der Bevölkerung herzlich für das Verständnis sowie für die verantwortungsvolle Unterstützung bei der Einhaltung dieser Massnahmen.
