Baugesuchpublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 4. September 2026 bis 3. Oktober 2026 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 26-16
Bauherrschaft: Beat Herzog, Rebmatt 7, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Beat Herzog, Rebmatt 7, 4316 Hellikon
Projektverfasser: REI SOLAR GmbH, Rotterdam-Strasse 21, 4053 Basel
Bauvorhaben: Solarstromanlage
Lage: Parzelle 180, Rebmatt
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG
