Waldbrandgefahrenstufe 2
Es ist im ganzen Kanton weiterhin ausserordentlich trocken für diese Jahreszeit. Die Regenfälle der vergangenen Tage haben allerdings die Streu und die oberste Bodenschicht benetzt. Zusätzlich führen die kühleren Temperaturen dazu, dass diese Schichten nicht wieder vollständig austrocknen. Es gilt neu ab Montag, 19. Oktober, 12.00 Uhr, die Gefahrenstufe Stufe 2 von 5 ("mässige Waldbrandgefahr"). Trotzdem ist wie immer beim Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe Vorsicht geboten.
Für Feuerwerke gelten wieder die kommunalen Bestimmungen. In der Regel ist das Abbrennen von Feuerwerk ohne Bewilligung nur am 31. Juli und am 1. August sowie an Silvester und Neujahr möglich, sofern kein situatives Verbot seitens Kantons oder Gemeinde besteht.
Mässige Gefahr, Mahnung zur Vorsicht :
Befestigte Feuerstellen dürfen benutzt werden, das Feuer darf aber nie unbeaufsichtigt bleiben.
Bei offenem Feuer ist zwingend auf Funkenflug zu achten.
Bei starkem Wind ist auf das Feuern vollständig zu verzichten.
Vor dem Verlassen muss das Feuer verlässlich gelöscht werden.
DIE GEMEINDEKANZLEI
