Baugesuchpublikationen
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 6. November 2026 bis 7. Dezember 2026 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu ent-halten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 26-19
Bauherrschaft: Andreas Werder, Rebmatt 6, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Andreas Werder, Rebmatt 6, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Planarch GmbH, Hauptstrasse 152, 4466 Ormalingen
Bauvorhaben: Pellets-Ofen
Lage: Parzelle 163, Rebmatt 6
Zonenart: Wohnzone 2 Geschosse WA
Baugesuch Nr.: 26-20
Bauherrschaft: Stefan Hasler, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Erbengemeinschaft Josefine und Walter Hasler
Projektverfasser: Architekpur GmbH, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Teilabbruch des bestehenden Ökonomiegebäudes
Lage: Parzelle 203, Tempel 14
Zonenart: Kernzone K / Wohnzone 2 Geschosse WA
Zusatzbewilligungen: Kantonale Zustimmung
DIE BAUVERWALTUNG
