Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 30. November 2018
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 30.11.2018 veröffentlicht. Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden alle positiv gefasst. Alle Beschlüsse – mit Ausnahme der Zusicherung des Gemeindebürgerrechts – unterliegen dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmbe-rechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist: 4.1.2019. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann das Begehren der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlauts eingereicht werden.
I. Ortsbürgergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 292 / Anwesende 21 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 1. Juni 2018, Kündigung / Auflösung des bestehenden Betriebsvertrags Forstbetrieb Zeinigerberg-Looberg, Genehmigung des Budget 2019
II. Einwohnergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 609 / Anwesende 51 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Juni 2018, Kündigung / Auflösung der bestehenden Anschlussverträge an die Musikschule Zeiningen per 31.7.2019, Beitritt zur Musikschule Rheinfelden / Kaiseraugst per 1.8.2019, Verpflichtungskredit über CHF 160‘000.00 für den Wasserleitungsersatz / Unterquerung des Möhlinbachs im Bereich der Schulstrasse und Stygli, Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Hellikon an die Ehegatten Hubert und Monika Metz, Genehmigung Budget 2019