Baugesuchspublikation / Bauen ausserhalb der Bauzone
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 18.3.2019 bis 16.4.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid ver-langt.
Baugesuch Nr.: 19-02
Bauherrschaft: Fritz Hasler, Trotte 10, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Fritz Hasler, Trotte 10, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Fritz Hasler, Trotte 10, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Bauarbeiten an bestehendem Feldschopf
(Befestigung Boden / Ersatz Tor und einzelner morscher Bretter)
Lage: Parzelle 445, Tegerfeld
Zonenart: ausserhalb Bauzone; Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich.