Vorübergehende Verkehrsbeschränkungen
Für die Dauer der Baustelle „“K494, Hauptstrasse, Strassenbau und Werkleitungen“
- Gemeindestrasse Niedermatt / Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen (2.01), Zubringerdienst gestattet
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt, vom 30.3.2019 bis 29.4.2019, beim Gemeinderat Hellikon einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und Begründung enthalten. DER GEMEINDERAT