Baugesuchspublikation / Bauen ausserhalb der Bauzone
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 15.4.2019 bis 14.5.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid ver-langt.
Baugesuch Nr.: 19-04
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Grosspeterstrasse 20, 4052 Basel
Grundeigentümer: Swisscom Broadcast AG, Ostermundigenstrasse 99, 3050 Bern
Projektverfasser: Hitz und Partner AG, Tiefenaustrasse 2, 3048 Worblaufen
Bauvorhaben: Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage mit neuen Antennen
Lage: Parzelle 488, Eich / Maierai
Zonenart: ausserhalb Bauzone
Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich.