Baugesuchpublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 29.8.2019 bis 27.9.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 19-18
Bauherrschaft: Patrick Jenzer und Sibylle Waldmeier, Rebmatt 34, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Patrick Jenzer und Sibylle Waldmeier, Rebmatt 34, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Patrick Jenzer und Sibylle Waldmeier, Rebmatt 34, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Ersatz Fensterläden
Lage: Parzelle 111, Rebmatt 34
Zonenart: Wohnzone A