Lärmschutz
Gerne erinnern wir die Bevölkerung daran, dass gemäss Polizeireglement der Regionalpolizei Unteres Fricktal in Wohngebieten von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und ab 19.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags das Arbeiten mit lärmigen Werkzeugen und Maschinen (z.B. Rasen schneiden mit Motormähern, Hämmern, Fräsen, Bohren, Motorsägen usw.) im Freien verboten ist. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr ist jeder Lärm verboten, der die Nachtruhe stört. Beispielsweise ist untersagt: das Laufen lassen von Radio-, TV- und Musikgeräten bei offenem Fenster, das Musizieren und Singen im Freien und der Betrieb von lärmigen Maschinen in ungenügend isolierten Räumen oder im Freien. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme kann jeder zu einem harmonischen Zusammenleben beitragen. DER GEMEINDERAT