Baugesuchspublikation / Bauen ausserhalb der Bauzone
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 30.9.2019 bis 29.10.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 19-20
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Ortsbürgergemeinde Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon
Projektverfasser: KSL Ingenieure AG, Täfernstrasse 26, 8405 Baden-Dättwil
Bauvorhaben: Renaturierung und Sanierung Deponie Lörenloch
Lage: Parzelle 630, Neulig
Zonenart: ausserhalb Bauzone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich.