Verfall der Steuern 2019
Wir machen alle Steuerpflichtigen darauf aufmerksam, dass die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern für das Jahr 2019 bis 31.10.2019 zu bezahlen sind. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab 1.11.2019 wird auf den Restbetrag ein Verzugszins von 5.1% berechnet. Für die rechtzeitige Zahlung danken wir. Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Finanzen. DIE ABTEILUNG FINANZEN