Nachträgliches Baugesuch / Baugesuchpublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 24.10.2019 bis 22.11.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 19-21
Bauherrschaft: Kurt und Anita Hasler, Trotte 5, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Kurt und Anita Hasler, Trotte 5, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Bautechnisches Büro Heinz Meier, Wydenmatt 23, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Erweiterung Sitzplatz und Stützmauern
Lage: Parzelle 161, Rebmatt 14
Zonenart: Kernzone