Gesellschaftliches Zusammenleben
Im Alltag treffen ganz unterschiedliche Ansichten und Bedürfnisse aufeinander. Die einen geniessen die Ruhe, die anderen treiben Sport, wieder andere verwirklichen sich in der Gartengestaltung oder beim Heimwerken. Die vielen Bedürfnisse können zu Konflikten führen – was schlussendlich dem friedlichen Miteinander schadet. Versuchen wir unseren Mitmenschen Respekt entgegenzubringen und in erster Linie, aufeinander Rücksicht zu nehmen, respektive die Meinungen, Sichtweisen und Wertevorstellungen anderer Menschen zu akzeptieren.
Natürlich haben wir uns bei der Ausführung all dieser Bedürfnisse an die geltenden Erlasse zu halten. So sind beispielsweise die Themen «Lärmschutz» und «Tierhaltung» abschliessend im Polizeireglement der Gemeinden im Einzugsgebiet der Regionalpolizei Unteres Fricktal geregelt. Entsprechend werden Tierhalter beispielswiese verpflichtet den Kot einzusammeln und die Bürgerinnen / Bürger sind verpflichtet die Nachtruhe zu wahren.
Sollte sich der Nachbar jedoch in den Lärmschutzvorschriften bewegen so ist beim Verrichten von lärmigen Arbeiten Verständnis gefragt. Dasselbe gilt für Begegnungen zwischen Wanderer, Biker, Jogger, Nordic-Walker oder Hundehalter. Mit entsprechender Rücksichtnahme, respektive vorzeitigem Warnen, können Schreckmomente vermieden und das friedliche Miteinander gestärkt werden. Der Gemeinderat appelliert an die Vernunft, dass jeder Einzelne diese Eigenverantwortung wahrnimmt. Auch ist der Gemeinderat auf das Verständnis betroffener Eigentümer bei vorübergehend gesperrten oder verschmutzten Wald- / Flurwegen / Gemeindestrassen angewiesen. Gegenseitiger Respekt in einer Gesellschaft ist von elementarer Bedeutung, um friedlich zusammenleben zu können. Der Gemeinderat