Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 6. Februar 2020 bis 6. März 2020 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat ei-nen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Ent-scheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 20-03
Bauherrschaft: Markus Hochstrasser, Hauptstrasse 89, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Markus Hochstrasser, Hauptstrasse 89, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Markus Hochstrasser, Hauptstrasse 89, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Verlängerung bestehende Stützmauer als Hangsicherung
Lage: Parzelle 905, Hauptstrasse 89
Zonenart: Kernzone
Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich (Objekt- und Umgebungsschutz).