Fristerstreckungen übers Internet
Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung auch übers Internet beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2019 Mahngebühren für zu spät eingereichte Steuererklärungen, ohne Fristerstreckung, erhoben werden. DIE ABTEILUNG FINANZEN