Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 25.6.2020 bis 27.7.2020 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 20-14
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Hellikon / Sabine Waldmeier, Neulighof 334, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Hellikon (Parz. 715) / Sabine Waldmeier (Parz. 714 / 716)
Projektverfasser: Koch+Partner, Gabriel Gisler, Im Bifang 2, 5080 Laufenburg
Bauvorhaben: Belagsausbau Zufahrt / Vorplätze Neulighof
Lage: Parzelle 714 / 715 / 716, Neulighof
Zonenart: Landwirtschaftszone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich