Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 23.7.2020 bis 24.8.2020 auf der Gemeinde-kanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzuge-ben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Zur Einwendung ist legitimiert, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann. Vereinigungen im Sinne von Art. 12 und 12a des Natur- und Heimatschutzgesetzes sind eben-falls zur Einwendung berechtigt.
Das Projekt wird gestützt auf Artikel 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft und § 17 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes publiziert. Die vorgesehenen Massnahmen werden unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Departement Finanzen und Ressourcen, Abtei-lung Landwirtschaft, mit Kantonsbeiträgen unterstützt. Es sind auch Bundesbeiträge in Aussicht gestellt.
Baugesuch Nr.: 20-14
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Hellikon / Sabine Waldmeier, Neulighof 334, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Hellikon (Parz. 715) / Sabine Waldmeier (Parz. 714 / 716)
Projektverfasser: Koch+Partner, Gabriel Gisler, Im Bifang 2, 5080 Laufenburg
Bauvorhaben: Belagsausbau Zufahrt / Vorplätze Neulighof
Lage: Parzelle 714 / 715 / 716, Neulighof
Zonenart: Landwirtschaftszone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich