Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 30. Juli 2020 bis 31. August 2020 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 20-18
Bauherrschaft: Andreas und Natalie Berzins, Obermatt 14, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Andreas und Natalie Berzins, Obermatt 14, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Müller & Partner Architekturbüro AG, Im Kunzental 6B, 4310 Rheinfelden
Bauvorhaben: Vorplatzgestaltung und Garageneinbau in best. Scheune
Lage: Parzelle 325, Obermatt 14
Zonenart: Kernzone