Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 24. September 2020 bis 26. Oktober 2020 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 20-22 (nachträglich)
Bauherrschaft: Daniel Stocker, Brem 4, 4324 Obermumpf
Grundeigentümer: Roland Stocker, Brem 4, 4324 Obermumpf
Projektverfasser: Müller & Partner Architekturbüro AG, Im Kunzental 6B, 4310 Rheinfelden
Bauvorhaben: Wohnungsumbau
Lage: Parzelle 260, Dreitannenhof 3
Zonenart: Kernzone
Baugesuch Nr.: 20-23
Bauherrschaft: Martin Schlienger, Hauptstrasse 74, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Martin Schlienger, Hauptstrasse 74, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Beck Holzbau+Architektur AG, Eigasse 220, 4325 Schupfart
Bauvorhaben: Wohnungsumbau/Sanierung/Anbau
Lage: Parzelle 16, Hauptstrasse 64
Zonenart: Kernzone