Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 22. Oktober 2020 bis 23. November 2020 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 20-25
Bauherrschaft: Müller Marianne und Fritz, Stockenrain 8, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Müller Marianne und Fritz, Stockenrain 8, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Koch + Partner, Im Bifang 2, 5080 Laufenburg
Bauvorhaben: Hausanschluss Abwasserleitung
Lage: Parzelle 467, Stockenrain
Zonenart: ausserhalb Bauzone & Quellschutzzone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich
Baugesuch Nr.: 20-26
Bauherrschaft: Markus Hasler und Sarah Kym, Gassenbach 24, 4315 Zuzgen
Grundeigentümer: Markus Hasler, Gassenbach 24, 4315 Zuzgen
Projektverfasser: Schöni + Suter Architektur GmbH, Dorfstrasse 17, 5748 Safenwil
Bauvorhaben: Einfamilienhaus mit Doppelgarage
Lage: Parzelle 148, Ebene
Zonenart: Wohnzone A