Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 17. Dezember 2020 bis 18. Januar 2021 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 20-30
Bauherrschaft: Ursula Mohler, Ochsengasse 4, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Ursula Mohler, Ochsengasse 4, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Ursula Mohler, Ochsengasse 4, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Umnutzung in Besenbeiz / keine baulichen Massnahmen
Lage: Parzelle 192, Ochsengasse
Zonenart: Kernzone
Baugesuch Nr.: 20-31
Bauherrschaft: Markus Hasler, Ebnethof 282, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Markus Hasler, Ebnethof 282, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Architekturbüro Martin von Arx GmbH, Wantelweg 16, 4655 Stüsslingen
Bauvorhaben: Rückbau 4 Hochsilo & Aufbau 3 Hochsilo
Lage: Parzelle 410, Ebnethof
Zonenart: ausserhalb Bauzone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich
DER GEMEINDERAT