Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland – Orientierungsveranstal-tung und Mitwirkungsverfahren
Trotz Änderung der Covid-19-Verordnung vom 11. Dezember 2020 bzw. vom 18. Dezember 2020, sind Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung mit bis zu 50 Personen erlaubt. Um die geltenden Schutzmassnahmen einhalten zu können, bat der Gemeinderat eine Teilnahme an der Veranstaltung vom 14. Januar 2021, der Gemeindekanzlei ( 061 871 01 61 oder gemeindeverwaltung@hellikon.ch ) bis zum 11. Januar 2021 anzumelden.
Der Gemeinderat hat aufgrund der aktuellen Coronasituation entschieden, die Orientierungsveranstaltung am 14. Januar 2021 in zwei Auflagen hintereinander durchzuführen (jeweils 17.00 bis 19.00 Uhr und 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr) und entsprechend die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufzuteilen. Die angemeldeten Personen wurden am 12. Januar 2021 über Ihre Einteilung persönlich informiert. Die Veranstaltungen sind beide ausgebucht. Vorbehalten bleiben kurzfristig geänderte Vorschriften des BAG.
Zusätzlich bietet der Gemeinderat Sprechstunden an, in denen Sie auch im kleineren Rahmen Fragen zur geplanten BNO-Revision persönlich stellen können. Ferner bietet die Gemeindekanzlei gerne auch telefonisch oder per Email Auskunft zu offenen Fragen oder Unklarheiten.
Der Gemeinderat hat des Weiteren ein Schutzkonzept erarbeitet. Die aktuell geltenden Schutzmassnahmen gemäss Covid-19-Verordnung werden konsequent umgesetzt, insbesondere eine Maskentragpflicht während der gesamten Orientierungsveranstaltung, auch bei möglicher Einhaltung des Abstands von 1.5 Metern.
Ab sofort können Sie auch unter https://www.hellikon.ch/verwaltung-onlineschalter sämtliche Planunterlagen zum Mitwirkungsverfahren bereits konsultieren. Gerne lassen wir Ihnen auf Wunsch ausgedruckte Unterlagen zukommen. Die unten erwähnte schriftliche Eingabe kann aufgrund der aktuellen unsicheren, epidemiologischen Lage auch bereits vor dem offiziellen Mitwirkungsverfahren erfolgen.
Für die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Hellikon, sowie der Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) wird das Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) durchgeführt. Die Entwürfe inklusive dem Planungsbericht liegen vom 11. Januar 2021 bis und mit 14. Februar 2021 in der Gemeindekanzlei Hellikon während den Bürozeiten der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert Auflagefirst schriftlich beim Gemeinderat, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon, eingereicht werden.
Beim Mitwirkungsverfahren handelt es sich nicht um das öffentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit nach Art. 24 BauG. Dieses Verfahren wird später separat publiziert und durchgeführt.
DER GEMEINDERAT