Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 01. April 2021 bis 03. Mai 2021 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 21-07
Bauherrschaft: Peter Brogli, Wydenweg 10, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Peter Brogli, Wydenweg 10, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Peter Brogli, Wydenweg 10, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Luft/Wasser-Wärmepumpe
Lage: Parzelle 384, Wydenweg 10
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG