Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 15. April 2021 bis 17. Mai 2021 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilli-gung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 21-05
Bauherrschaft: Pius Schlienger, Niedermatt 26, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Pius Schlienger, Niedermatt 26, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Steck+Partner, Magdenerstrasse 8, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Neubau MFH mit Carport
Lage: Parzelle 67, Niedermatt
Zonenart: Wohnzone B / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich
DIE BAUVERWALTUNG