Zählung der leerstehenden Wohnungen per 01. Juni 2021
Weite Kreise der Wirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes für die gesamte Schweiz. Deshalb führt das Bundesamt für Statistik (BFS) jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Die Gemeindekanzlei ist für die Erhebung der Daten auf die Unterstützung der Liegenschaftseigen-tümer angewiesen. Als Leerwohnung bzw. leerstehende Wohnung im Sinn dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen:
- Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag (01. Juni) unbesetzt, aber bewohnbar sind und
- die am Stichtag (01. Juni) zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.
Dazu gehören auch annähernd fertig erstellte Wohnungen, die zur Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind, deren Innenausbau jedoch erst nach Mietvertrags- oder Verkaufsabschluss zu Ende geführt wird. Ferien- oder Zweitwohnungen und –häuser zählen als leerstehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben sind. Die Gemeindekanzlei nimmt bis am Montag, 31. Mai 2021, allfällige Leerwohnungen per Email ( gemeindeverwaltung@hellikon.ch ) oder telefonisch unter 061 871 01 61) entgegen. Herzlichen Dank. DIE GEMEINDEVERWALTUNG