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Bitte Wasser sparen
Wir bitten die Bevölkerung weiterhin sorgfältig mit dem Trinkwasser umzugehen. Die anhaltend hohen Temperaturen führen zu einem erhöhten Wasserverbrauch. Gleichzeitig führen unsere Wasserquellen aufgrund der fehlenden Niederschläge markant weniger Wasser. Wir danken allen Einwohnerinnen und Einwohner für den bisher sparsamen Umgang mit unserem wertvollen Trinkwasser.
Helfen Sie auch weiterhin aktiv beim Wassersparen mit, indem Sie auf private Bewässerungen (Rasen, Gärten), das Befüllen von Swimmingpools sowie auf private Fahrzeugreinigungen verzichten. Giessen Sie Ihre Gartenpflanzen gezielt und möglichst in den frühen Morgen- oder Abendstunden, um unnötigen Wasserverbrauch zu vermeiden. Vielen Dank für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung, damit auch in den kommenden Wochen genügend Trink- und Löschwasser zur Verfügung steht. DER GEMEINDERAT
Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Die anhaltende Trockenheit hat die Gefahr von Flur- und Waldbränden weiter massiv verschärft. Aktuell herrscht eine sehr grosse Waldbrandgefahr.
Ab 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, gilt deshalb – analog zum gesamten Kantonsgebiet – auf dem gesamten Gemeindegebiet Hellikon ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Bitte beachten Sie folgende Anweisungen: Entfachen Sie kein offenes Feuer – weder im Freien, an offiziellen Feuerstellen noch im eigenen Garten. Benutzen Sie keine Kohlegrills. Werfen Sie keine glimmenden Raucherwaren weg. Entsorgen Sie keine Glasflaschen im Feld oder am Waldrand. Durch den sogenannten Brennglas-Effekt können Sonnenstrahlen Brände auslösen. Verzichten Sie vollständig auf das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art – sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem Grund. Stellen Sie keine Fahrzeuge mit heissem Aus-puff auf Stoppelfeldern oder trockenen Wiesen ab.
Helfen Sie mit, dass die anhaltende Trockenheit nicht zur Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt wird. Wald- und Flurbrände stellen ein erhebliches Risiko für uns alle dar.
Der Gemeinderat und die Feuerwehr danken der Bevölkerung herzlich für das Verständnis sowie für die verantwortungsvolle Unterstützung bei der Einhaltung dieser Massnahmen.
Hellikon: Feuerwerksverbot zum 1. August 2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Brandgefahr erlässt der Gemeinderat ein Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet von Hellikon. Das Verbot gilt über den 1. August und umfasst das Abbrennen sämtlicher Feuerwerkskörper. Widerhandlungen gegen dieses Verbot können entsprechend geahndet werden. Die Kontrolle der Einhaltung obliegt der Regionalpolizei Unteres Fricktal, welche bei Vorstössen die entsprechenden Massnahmen und Sanktionen gemäss den geltenden Bestimmungen anordnet. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis sowie für den verantwortungsvollen Beitrag zur Sicherheit von Mensch, Tier und Natur. DER GEMEINDERAT
Bundesfeier
Die diesjährige Bundesfeier findet am Freitag, 31. Juli 2026 statt. Ab 17.30 Uhr werden Sie durch die Männerriege Hellikon bewirtet. Die musikalische Eröffnung und die offizielle Begrüssung finden um 20.00 Uhr statt. Bei guter Witterung findet die Feier im Freien hinter dem Schulhaus, bei schlechter Witterung in der Turnhalle statt. Es wird noch einen Lampion-Umzug für die Kinder organisiert. Dieser findet beim Eindunkeln statt. Die Organisatoren, der Gemeinderat und die mitwirkenden Vereine freuen sich auf Ihren Besuch und auf eine gemütliche unterhaltsame Feier mit Ihnen. DER GEMEINDERAT
Reduzierte Öffnungszeiten 20. Juli bis 31. Juli 2026
Aufgrund Personalwechsel gelten vom 20. Juli 2026 bis und mit 31. Juli 2026 reduzierte Öff-nungszeiten. Wir empfehlen, vorab telefonisch oder per E-Mail nachzufragen, um gegebenenfalls einen Termin zu vereinbaren. Vielen Dank für Ihr Verständnis. DIE GEMEINDEKANZLEI
Verkehrsbeschränkungen / Strassensperrung Oberdorf
Ab dem 3. August 2026 bis und mit ca. Ende August 2026 ist beim Oberdorf (Höhe Neubau MFH – Kreuzung Oberdorf/Stygli) mit Verkehrsbeschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist die Durchfahrt gewährleistet: Kurzzeitige Strassensperrungen werden signalisiert. Dies aufgrund von Tief- und Hochbauarbeiten im Zusammenhang des Neubaus MFH Oberdorf (Bau-stellenverkehr) und aufgrund des gleichzeitigen Netzausbaus der AEW Energie AG. Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens. DER GEMEINDERAT
Baugesuchpublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 24. Juli 2026 bis 24. August 2026 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 26-12
Bauherrschaft: U. D. Hasler, Ebene 12, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: U. D. Hasler, Ebene 12, 4316 Hellikon
Projektverfasser: U. D. Hasler, Ebene 12, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Klimagerät
Lage: Parzelle 933, Ebene
Zonenart: Wohnzone A
Baugesuch Nr.: 26-13
Bauherrschaft: Sabine Waldmeier, Neulig 334, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Sabine Waldmeier, Neulig 334, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Agriexpert, Clemens Meier, Lurstrasse 10, 5200 Brugg
Bauvorhaben: Allwetterauslauf und Gemüsegarten
Lage: Parzelle 716, Neulig
Zonenart: Landwirtschaftszone
Zusatzbewilligungen: Kantonale Zustimmung
DIE BAUVERWALTUNG
Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 03. Juni 2026 in Rechtskraft erwachsen. Der Gemeinderat wird die Bearbeitung der Sachgeschäfte in die Wege leiten. DER GEMEINDERAT
Ordentliche Einbürgerung
Folgende Person hat bei der Gemeinde Hellikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: Gaa Alexander, geb. 1969, männlich, von Deutschland, Hauptstrasse 33 in 4316 Hellikon. Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Reduzierte Öffnungszeiten 20. Juli bis 31. Juli 2026
Aufgrund Personalwechsel gelten vom 20. Juli 2026 bis und mit 31. Juli 2026 reduzierte Öffnungszeiten. Wir empfehlen, vorab telefonisch oder per E-Mail nachzufragen, um gegebenenfalls einen Termin zu vereinbaren. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Flyer "Unsere Gewässer sind keine Aquarien"
Die Mehrheit der Aquarien- und Gartenteichlebewesen können in unseren Gewässern nicht überleben. Falls es eine Pflanzen- oder Tierart schafft sich zu etablieren, kann sie grosse Schäden anrichten. Ausgesetzte Goldfische oder Rotwangen-Schmuckschildkröten fressen beispielsweise ganze Weiher leer und bedrohen damit seltene einheimische Amphibien- und Insektenarten. Gebietsfremde Garnelen und Flohkrebse sind wahrscheinlich durch das Ausschütten von Aquarienwasser in unsere Gewässer gelangt. Freigelassene Grosskrebse aus Nordamerika übertragen die sogenannte Krebspest, eine Krankheit, die für einheimische Krebse tödlich ist.
🚫 Das Aussetzen ist gesetzlich verboten und schadet der Biodiversität.
✅ Wenn du deine Tiere nicht mehr halten kannst, suche ein neues Zuhause über seriöse Plattformen, Tierheime oder professionelle Auffangstationen. Pflanzen entsorgst du am besten über den Hausmüll oder in einer Kompostieranlage – niemals in der Natur.
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im ordentlichen Verfahren erteilt:
- Norbert Suter, Hauptstrasse 18, 4316 Hellikon, Indach-PV-Anlage Schopf, Parzelle 81, Hauptstrasse.
- Einwohnergemeinde Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon, Veloständer & Entsorgungsplatz, Parzelle 39, Schulstrasse.
Stellenausschreibung Gemeindeschreiber:in und Verwaltungsleiter:in
Anpassung Schalteröffnungszeiten ab 01. Juli 2026 - Erreichbarkeit der Gemeindekanz-lei während den Sommerferien
Das aktuelle Angebot der Schalteröffnungszeiten werden aufgrund der zunehmenden Digitalisierung kaum noch genutzt und wird daher wie folgt und lediglich zu den Randzeiten leicht angepasst: Montag: 08.00 Uhr – 11.30 Uhr; Dienstag: 13.30 Uhr – 18.00 Uhr und Donnerstag: 08.00 Uhr – 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Aufgrund der Sommerferien ist die Gemeindekanzlei telefonisch und per E-Mail nur eingeschränkt erreichbar. Auch während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten sind nicht alle Abteilungen besetzt, was längere Bearbeitungszeiten bei fachbezogenen Anfragen zur Folge haben kann. Der Schalter der Verwaltung bleibt aber ordentlich geöffnet: Montagmorgen von 08.00 bis 11.30 Uhr, am Dienstagnachmit-tag von 13.30 bis 18.00 Uhr und Donnerstag von 08.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr - Terminvereinbarungen ausserhalb dieser Zeiten sind weiterhin möglich. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. Darüber hinaus können Dienstleistungen auch über die Gemeindehomepage genutzt werden. Im Online-Schalter (www.hellikon.ch/verwaltung-onlineschalter ) stehen Dokumente zum Herunterladen bereit, die Sie zu Hause ausfüllen und per E-Mail an gemeindeverwaltung@hellikon.ch senden können. Behördengänge lassen sich zudem bequem und medienbruchfrei über verschiedene e-Plattformen erledigen, wie beispielsweise das Smart Service Portal, eBau oder eUmzug. Die Gemeindekanzlei wünscht eine sonnige und erholsame Sommerzeit. DIE GEMEINDEKANZLEI
"I love Aargauer Wald"
Am kommenden Montag, 6. Juli 2026, wird die Informationskampagne "I love Aargauer Wald" ( www.iloveagwald.ch ) lanciert. Sie ist Ergebnis eines mehrjährigen Prozesses mit Akteuren im Bereich Wald aus dem ganzen Kanton Aargau – unter anderem mit dem Forstpersonalverband und dem Waldeigentümerverband WaldAargau.
Die Kampagne macht auf die vielfältigen Waldleistungen aufmerksam und zeigt mit dem Waldkodex auf, wie das Zusammenleben im Aargauer Wald besser funktionieren kann. Für die Verbreitung der Inhalte werden alle involvierten Organisationen ihre bereits bestehenden Kanäle nutzen. Weitere Vereine, Organisationen und Einzelpersonen können zudem ebenfalls mitmachen.
Das Herzstück der Kampagne sind drei einfache Grundsätze: Vorbild sein, Tiere nicht stören, Wald sauber halten. Zu allen Punkten gibt es konkrete Verhaltenshinweise für verschiedene Nutzergruppen. Die Kampagne wird sich stetig weiterentwickeln: Je nach Saison werden andere Themen (Jagd im Herbst, Holzerei im Winter, etc.) lanciert und online ergänzt. Weiteres Material, darunter Videos und vieles mehr, ist hier zu finden: www.iloveagwald.ch
