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Gemeindeverwaltung bleibt an Fronleichnam geschlossen
Die Gemeindeverwaltung und die Unterhaltsbetriebe bleiben an Fronleichnam Donnerstag, 30.05.2024, ganztägig geschlossen. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Sind ID und Pass aktuell?
Die Frühlingsferien sind längst vorbei und einige dürften sich schon auf die Sommerferien freuen. Sind Ihre ID und Ihr Pass noch gültig? Ersparen Sie sich den Stress und Ärger kurz vor Ferienbeginn und kontrollieren Sie die Gültigkeit Ihrer Ausweise schon jetzt. So können Sie in aller Ruhe neue Ausweise beantragen, wenn dies nötig ist. Wir informieren Sie gerne über das Antragsverfahren.
DIE EINWOHNERDIENSTE
Leer stehende Wohnungen
Im Auftrag des Bundesamts für Statistik wird in der ganzen Schweiz eine Zählung der leer stehenden Wohnungen durchgeführt. Zu erheben sind alle bewohnbaren, aber leer stehenden Einfamilienhäuser und Wohnungen, welche am 1. Juni 2024 zur Miete oder zum Kauf angeboten werden. Damit eine möglichst umfassende und lückenlose Erhebung möglich ist, werden Eigentümer und Liegenschaftsverwalter gebeten, der Gemeindekanzlei per 1. Juni 2024 leer stehende Häuser und Wohnungen zu melden und die Grösse (Anzahl Zimmer) anzugeben. Für die telefonische Meldung (061 871 01 61) oder eine Mitteilung per E-Mail (gemeindeverwaltung@hellikon.ch) bis 30. Mai 2024 danken wir Ihnen bestens. DIE GEMEINDEKANZLEI
Gemeindeverwaltung bleibt am Pfingstmontag geschlossen
Die Gemeindeverwaltung und die Unterhaltsbetriebe bleiben am Pfingstmontag, 20.05.2024, ganztägig geschlossen. Ab Dienstag, 21.05.2024, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Wahl Vorstand Verband Aargauer Gemeindeschreiber/innen
Der Gemeinderat und die Mitarbeitenden der Gemeinde Hellikon gratulieren Gemeindeschreiber Edoardo Carrico herzlich zur Wahl in den Vorstand des kantonalen Verbandes Aargauer Gemeindeschreiber/innen. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung (mit Teilabweisung) im ordentlichen Verfahren erteilt:
- F. Kolb, Hauptstrasse 84, 4316 Hellikon, Gewächshaus, Installation Plug-&-Play PV-Anlage Geländer Garagendach Süd-West, mobile Treppe Garagendach, Abweisung: Fachwerkbau (optisch) Giebel Schopf, Parzelle 267, Hauptstrasse 84
DER GEMEINDERAT
Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt geschlossen
Die Gemeindeverwaltung und die Unterhaltsbetriebe bleiben über Auffahrt vom Donnerstag, 09.05.2024, bis und mit Sonntag, 12.05.2024, ganztägig geschlossen. Ab Montag, 13.05.2024, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunter-nehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 09. Mai 2024 bis 10. Juni 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 24-10
Bauherrschaft: EWG Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: EWG Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon
Projektverfasser: KSL Ingenieure AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick
Bauvorhaben: Sanierung Gemeindestrasse Niedermatt
Lage: Parzellen 29 + 66, Niedermatt
Zonenart: Kernzone + Wohnzone B
DIE BAUVERWALTUNG