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Digitale Transformation in der Gemeindeverwaltung Hellikon

Wann haben Sie das letzte Mal an einem Bankschalter Geld abgehoben? Erhalten Sie Ihren Bankkontoauszug noch per Post? Wir kaufen online ein, kommunizieren via Smartphone-App und lesen die Nachrichten elektronisch. Die digitale Transformation hat nicht nur in der Finanz- und Medienwelt schon vor langer Zeit Einzug gehalten, die Digitalisierung kommt nun auch in der öffentlichen Verwaltung so richtig in Schwung. Auch die Gemeindeverwaltung Hellikon kann die Zeit nicht aufhalten und sieht in diesen Veränderungen vielmehr die Möglichkeit, die betriebsinterne Effizienz noch weiter zu steigern. So können wir auch in Zukunft der Helliker Bevölkerung eine dienstleistungsorientierte, dennoch schlanke Gemeindeverwaltung anbieten.

Im Jahr 2024 wird ein grosser Schritt in Richtung digitale Gemeindeverwaltung Hellikon unternommen. Seit Anfang des Jahres 2024 erfolgt beispielsweise die Aktenauflage zur Gemeinderatssitzung komplett papierlos und online. Des Weiteren ist es nun möglich, am Schalter bar-geldlos zu bezahlen. Bereits seit einiger Zeit werden Dienstleistungen über die Gemeindehomepage online angeboten. Die Reservation der Gemeindeliegenschaften für Vereinsanlässe etc. über die Gemeindehomepage hat sich bewährt. Zusätzlich finden Sie im Online-Schalter nützliche Dokumente zum einfachen Herunterladen ( www.hellikon.ch/verwaltung-onlineschalter ), die sie bequem zu Hause ausfüllen und der Gemeindeverwaltung per E-Mail zusenden können
( gemeindeverwaltung@hellikon.ch ).

Ferner können über diverse ePlattformen (Smart Service Portal, eBau, eUmzug etc.) Behördengänge durchgängig und medienbruchfrei vollzogen werden. Gerne möchten wir Ihnen drei davon näher vorstellen. Ausdrücklich betonen möchten wir aber, dass sämtliche Dienstleistungen nach wie vor am Schalter und in Papierform erhalten und angeboten werden. Die Gemeindeverwaltung schätzt den persönlichen Kontakt am Schalter nach wie vor sehr. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Wussten Sie auch, dass Termine sogar ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden können? Die Online-Lösungen sind als zusätzliches, modernes Angebot, als Zeichen der Zeit sozusagen, zu verstehen:

Smart Service Portal – z. B. eine Hauptwohnsitzbescheinigung online bestellen
Das Smart Service Portal ( www.ag.ch/de/smartserviceportal ) ist ein digitales, modernes und kundenzentriertes Service- und Dienstleistungsportal im Kanton Aargau. Es ermöglicht der Helliker Bevölkerung Anliegen und Anfragen direkt online zu erledigen. Die Plattform bietet eine Viel-zahl von Dienstleistungen, die den Kontakt mit der Verwaltung erleichtern und beschleunigen sollen. Mit dem Smart Service Portal können Nutzerinnen und Nutzer beispielsweise Hauptwohnsitzbescheinigungen bestellen. Dabei können sie jederzeit und von überall her auf die Plattform zugreifen.

eBau – Baugesuch elektronisch einreichen
Mit der Applikation eBau Aargau
( www.ag.ch/de/verwaltung/bvu/bauen/baubewilligungen/ebau-aargau ) können Gesuchstellende Baugesuche elektronisch einreichen. Der ganze Baubewilligungsprozess vom Gesuchstellenden über die Gemeinde bis zum Kanton kann so durchgehend elektronisch abgewickelt werden. Der Prozess ist benutzerfreundlich gestaltet und die Daten können einfach eingegeben werden. „ebau Aargau“ ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg den hochkomplexen und integralen Prozess des Baubewilligungsverfahrens zu digitalisieren.

eUmzug – Umzug online melden
Einwohnerinnen und Einwohner sowie Neuzuziehende können sich rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Der Kanton Aargau und weitere Kantone haben sich zum Verbund eUmzug Schweiz zusammengeschlossen und bieten eine gemeinsame Lösung für die online Adressänderung an
( www.eumzug.swiss/eumzugngx/global ).

DIE GEMEIDEKANZLEI

Informationen zur Steuererklärung 2023

In den nächsten Tagen wird die Steuererklärung 2023 zugestellt. Die Steuererklärung ist für unselbständig Erwerbenden bis am 31. März 2024 und für selbständig Erwerbende bis am 30. Juni 2024 einzureichen. Wenn die Steuererklärung nicht innerhalb der Frist eingereicht werden kann, können Sie beim Regio-Steueramt Wallbach eine Fristerstreckung beantragen. Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zudem auch übers Internet beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass seit 2019 Mahngebühren für zu spät eingereichte Steuererklärungen - ohne erfolgte Fristerstreckung - erhoben werden. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten wen-den Sie sich bitte an das Regio-Steueramt Wallbach (061 865 90 80 / steueramt@wallbach.ch). Weitere nützliche Hinweise und Merkblätter finden Sie auch unter www.ag.ch/steuern. DIE ABTEILUNG FINANZEN

Strassensperrung „Bürgler“

Vom Montag, 05.02.2024, bis Freitag, 23.02.2024, ist die Gemeindestrasse „Bürgler“ für den Verkehr gesperrt (Höhe Neubauten Bürgler 1 + 3). Die Strasse muss für diverse Hausanschlüsse geöffnet werden. Auch wird der Kandelaber wieder montiert. Zubringer sind gewährleistet, jedoch kann man oben nicht durchfahren. Die Anwohner werden durch die Bauherrschaft informiert. Besten Dank für das Verständnis. DIE GEMEINDEKANZLEI

Jurapark Einladung zum Vortrag: Zukünftsfähige Siedlungen

Veranstaltungen im Jurapark 2024

Baugesuchspublikation

Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 18. Januar 2024 bis 19. Februar 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 23-22
Bauherrschaft: G. Gäumann + S. Schär, Weidenweg 26, 4303 Kaiseraugst
Grundeigentümer: G. Gäumann + S. Schär, Weidenweg 26, 4303 Kaiseraugst
Projektverfasser: G. Gäumann + S. Schär, Weidenweg 26, 4303 Kaiseraugst
Bauvorhaben: Abbruch Altliegenschaft und Neubau EFH mit Garage
Lage: Parzelle 362, Welismatt 5
Zonenart: Wohnzone A

Baugesuch Nr.: 24-01
Bauherrschaft: M. Dürr, Stygenholde 8, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: R. Gebhard + M. Dürr, Stygenholde 8, 4316 Hellikon
Projektverfasser: M. Dürr, Stygenholde 8, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Überdachter Sitzplatz
Lage: Parzelle 466, Stygenholde 8
Zonenart: Wohnzone B


DIE BAUVERWALTUNG

Personelles

Der Gemeinderat von Hellikon musste von der Kündigung von Adrian Beer, Verantwortlicher Werkhof, Kenntnis nehmen. Adrian Beer wird die Gemeinde Hellikon per Ende März 2024 verlassen, um eine neue Herausforderung anzunehmen. Der Gemeinderat und die Verwaltung bedauern diesen Weggang und bedanken sich herzlich für den grossen Einsatz für die Gemeinde und die sehr gute Zusammenarbeit. Die Stelle wird zur Neubesetzung in der Zeitung inseriert und auf der Stellenbörse für Aargauer Gemeinden www.gemeinden-ag.ch ausgeschrieben. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Einwohnerzahlen per Ende 2023

Am 31. Dezember 2023 zählte die Gemeinde 827 Einwohner/innen. Davon sind 761 Schweizer/innen (372 männlich und 389 weiblich). In Hellikon sind 66 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit wohnhaft, welche aus 17 unterschiedlichen Herkunftsländern stammen. Im Jahr 2023 gab es 7 Geburten, 9 Todesfälle, 49 Zuzüge und 34 Wegzüge.
DIE EINWOHNERDIENSTE

Gemeindeversammlungsbeschlüsse/Rechtskraft

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. November 2023 am 29. Dezember 2023 in Rechtskraft erwachsen. DER GEMEINDERAT

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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