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Gemeindeverwaltung bleibt an Allerheiligen geschlossen
Die Gemeindekanzlei und die Unterhaltsbetriebe bleiben an Allerheiligen Freitag, 01.11.2024, ganztägig geschlossen. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen . DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Hol- und Bringtag 2024
Versuchsweise werden auch die Gemeinden Hellikon und Wegenstetten zum Hol- und Bringtag 2024 der Gemeinden Zeiningen (Energiekommission) und Zuzgen eingeladen. Dieser findet am Samstag, 09. November 2024, von 09:30 bis 14:00 Uhr, in der Turnhalle Zuzgen statt. Es handelt sich dabei um eine Gratisbörse von guterhaltenen Gegenständen für die Zeininger, Zuzger Bevölkerung und nun auch wie oben erwähnt versuchsweise für die Helliker und We-genstetter Bevölkerung. Das „Beizli“ wird vom Feuerwehrverein Wabrig betrieben. DER GEMEINDERAT
Vorbereitungen Strassenreinigungen
Da am Dienstag, 5. November 2024 Strassenreinigungen stattfinden, werden am Montag, 4. November 2024 noch Vorbereitungen vorgenommen. DER WERKHOF
Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025
Wie der Einladung zur Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung und Wahlversamm-lung zu entnehmen ist, liegt dem Gemeinderat die Demission von Michael Lang vor. Bis zur Drucklegung der Versammlungsbotschaft konnten noch keine Nachfolgekandidaten / Nachfolgekandidatinnen für das Amt als Gemeinderatsmitglied registriert werden. In der Zwischenzeit hat sich Helga Gähweiler als Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 zur Wahl / Verfügung gestellt. Allfällige weitere Wahlvorschläge können jederzeit bis zuletzt an der Wahlversammlung vom 29. November 2024 vorgebracht werden. DIE GEMEINDEKANZLEI
Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung und Wahlversammlung vom 29. November 2024
Der Gemeinderat lädt alle Stimm- und Wahlberechtigten herzlich zur Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung und Wahlversammlung vom Freitag, 29.11.2024, im Mehrzweckraum ein. Nehmen Sie Ihr Stimm- und Wahlrecht wahr und nutzen Sie die Gelegenheit, das Geschehen in der Gemeinde mitzubestimmen.
Traktanden Ortsbürgergemeindeversammlung um 19.30 Uhr
- Begrüssung
- Wahl der Stimmenzähler
- Genehmigung des Protokolls vom 07.06.2024
- Budget 2025
- Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage
Traktanden Einwohnergemeindeversammlung und Wahlversammlung um 20.00 Uhr
- Begrüssung
- Wahl der Stimmenzähler
- Genehmigung des Protokolls vom 07.06.2024
- Genehmigung Unterhaltsreglement Melorationswerke
- Budget 2025
- Ersatzwahl Gemeinderat Michael Lang
- Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage
Die Versammlungsakten liegen ab dem 14. November 2024 in der Gemeindekanzlei, während den ordentlichen Bürostunden, zur Einsichtnahme auf. DIE GEMEINDEKANZLEI
Gemeindedaten für 2025
Der Gemeinderat hat die Termine für das Jahr 2025 festgelegt:
01.01.2025 Neujahrsapéro
08.03.2025 Holzgant
21.03.2025 (provisorisch) a. o. Gemeindeversammlung BNO
28.05.2025 Seniorenausflug
06.06.2025 Rechnungsgemeindeversammlung
31.07.2025 Bundesfeier
22.08.2025 Jungbürgerfeier
20.09.2025 Wahlversammlung
28.11.2025 Budgetgemeindeversammlung
09.12.2025 Vereinspräsidentensitzung
20.12.2025 Weihnachtsbaumausgabe
DER GEMEINDERAT
Deponieplatz für Baumschnittholz
In Zusammenarbeit mit René Isch, konnte beim Talenweg (Waldeingang links) ein Deponieplatz für ausschließlich schnitzelfähiges Baumschnittholz realisiert werden. Der Deponieplatz wird ausgeschildert und steht ab November 2024 unentgeltlich für die Helliker Bevölkerung zur Verfügung. Das Baumschnittholz darf nur in Absprache mit René Isch (Nat. 079 964 27 40) deponiert werden. DER WERKHOF
Brennholzbestellung
Der Forstbetrieb Region Möhlin bietet aus der winterlichen Holznutzung Brennholz zum Kauf an. Sollten sie Brennholz benötigen, bitten wir Sie um eine frühzeitige Bestellung, spätestens aber bis zum 31.12.2024. Spätere Bestellungen könnten eventuell nicht mehr berücksichtigt werden oder müssten zu einem höheren Preis verrechnet werden. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an den Forstbetrieb (061 855 34 70).
Entsprechende Bestellformulare, mit Beschreibung der Sortimente, liegen bei der Gemeinde-anzlei auf. Des Weiteren haben sie die Möglichkeit, das Bestellformular von der Homepage der Gemeinde Hellikon herunterzuladen ( www.hellikon.ch/verwaltung-onlineschalter ). Bestellungen bitte schriftlich mit Bestellformular oder per E-Mail: forstverwaltung@moehlin.ch . DER FORSTBETRIEB REGION MÖHLIN
Jurapark Aargau / Info-Verantstalung & Kick-off: Vom Regen zur Ressource Wasser
Das Reallabor Jurapark Aargau lädt alle Interessierten ein, sich über das Realexperiment «Keyline – Vom Regen zur Ressource Wasser» in Theorie und Praxis zu informieren. Die sogenannte Keyline-Methode hilft, das Regenwasser besser zu lenken und die Landschaft vor Erosion zu schützen. Der Anlass richtet sich an Personen, die sich für neue Ansätze einer nachhaltigen Bewirtschaftung von Landflächen interessieren – insbesondere Landwirt:innen und Landbesitzer:innen.
Samstag, 16. November 2024, Hof Äbertsmatt, Riedacher 93, Oberbözberg –
9.00 – 11.00 Info-Veranstaltung (öffentlich)
11.30 – 13.15 Kick-off Realexperiment (optional)
Anreise mit Auto: Parkplätze sind auf dem Hof vorhanden / Anreise mit ÖV: bis Bözberg, Haltestelle Riedacher (Ankunft 09.20). Ein Shuttle bringt Sie zum Hof Äbertsmatt (Platzreservation erforderlich).
Weitere Informationen zum Anlass: www.jurapark-aargau.ch/reallabor
Veranstalter: Reallabor Jurapark Aargau
Jubilare 2025
In fricktal.info werden jeweils die Geburtstagsgratulationen der 80, 85, 90 und älteren Einwohner und die goldenen, diamantenen, eisernen und steinernen Hochzeitsjubiläen sowie in der neuen Fricktaler Zeitung die Geburtstagsgratulationen der 70, 75, 80, 85, 90 und älteren Einwohner sowie die goldenen, diamantenen, eisernen und steinernen Hochzeitsjubiläen publiziert. Auf Wunsch der Zeitungen stellt Ihnen die Gemeinde jeweils eine Liste mit den entsprechenden Informationen zu. Wer bereits zum heutigen Zeitpunkt weiss, dass sein Jubiläum im 2025 nicht publiziert werden soll, der melde sich bitte bis Ende Oktober 2024 bei den Einwohnerdiensten (Tel. 061 871 01 61 / tamara.schafroth@hellikon.ch ), damit diese Personen auf der Liste ge-strichen werden können. Die Meldungen können auch laufend an die Einwohnerdienste erfolgen. Diese wird die Zeitung anschliessend entsprechend informieren. DIE EINWOHNERDIENSTE
Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung und Wahlversammlung vom 29. November 2024
Der Gemeinderat lädt alle Stimm- und Wahlberechtigten herzlich zur Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung und Wahlversammlung vom Freitag, 29.11.2024, im Mehrzweckraum ein. Nehmen Sie Ihr Stimm- und Wahlrecht wahr und nutzen Sie die Gelegenheit, das Geschehen in der Gemeinde mitzubestimmen.
Traktanden Ortsbürgergemeindeversammlung um 19.30 Uhr
- Begrüssung
- Wahl der Stimmenzähler
- Genehmigung des Protokolls vom 07.06.2024
- Budget 2025
- Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage
Traktanden Einwohnergemeindeversammlung und Wahlversammlung um 20.00 Uhr
- Begrüssung
- Wahl der Stimmenzähler
- Genehmigung des Protokolls vom 07.06.2024
- Genehmigung Unterhaltsreglement Melorationswerke
- Budget 2025
- Ersatzwahl Gemeinderat Michael Lang
- Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage
Die Versammlungsakten liegen ab dem 14. November 2024 in der Gemeindekanzlei, während den ordentlichen Bürostunden, zur Einsichtnahme auf. DIE GEMEINDEKANZLEI
Gemeindedaten für 2025
Der Gemeinderat hat die Termine für das Jahr 2025 festgelegt:
01.01.2025 Neujahrsapéro
08.03.2025 Holzgant
21.03.2025 (provisorisch) a. o. Gemeindeversammlung BNO
28.05.2025 Seniorenausflug
06.06.2025 Rechnungsgemeindeversammlung
31.07.2025 Bundesfeier
22.08.2025 Jungbürgerfeier
20.09.2025 Wahlversammlung
28.11.2025 Budgetgemeindeversammlung
09.12.2025 Vereinspräsidentensitzung
20.12.2025 Weihnachtsbaumausgabe
DER GEMEINDERAT
Gesamterneuerungswahlen des Regierungsrats und des Grossen Rats vom 20. Oktober 2024
Am Sonntag, 20. Oktober 2024 finden die folgenden Wahlen statt:
- Wahl von 140 Mitgliedern des Grossen Rats für die Amtsperiode 2025/2028
- Wahl von fünf Mitgliedern des Regierungsrats für die Amtsperiode 2025/2028 (1. Wahlgang)
Ein allfälliger 2. Wahlgang der Regierungsratswahlen findet am 24. November 2024 statt.
Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 20. Oktober 2024, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. DAS WAHLBÜRO
Einbruchprävention - Tipps der Polizei
Bereits werden die Tage wieder kürzer, womit auch das Risiko von Dämmerungseinbrüchen steigt. Nebst der wichtigen Präventionsarbeit der Kantons- und Regionalpolizei kann jede einzelne Person zur Vermeidung von Einbruchdiebstählen beitragen. Dabei können folgende zwei wirksamen Verhaltensweisen befolgt werden:
- Melden Sie verdächtige Wahrnehmungen in Ihrem Quartier unverzüglich der Polizei (Notruf 117).
- Verständigen Sie sich mit Ihrer Nachbarschaft über Abwesenheiten und signalisieren Sie Anwesenheit durch Massnahmen wie z.B. Licht brennen und Briefkasten leeren lassen.
DIE REGIONALPOLIZEI UNTERES FRICKTAL
Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 03. Oktober 2024 bis 01. November 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 24-21
Bauherrschaft: S. + G. Lenherr, Maienrain 20, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Sylvia Lenherr, Maienrain 20, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Wieland TB, St. Jakobstrasse 38, 4147 Aesch
Bauvorhaben: Ersatz der best. Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe
Lage: Parzelle 915, Maienrain
Zonenart: Wohnzone A
DIE BAUVERWALTUNG