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Neuigkeiten

Erreichbarkeit Sommerferien

Aufgrund der Sommerferien ist die Gemeindeverwaltung telefonisch sowie per E-Mail eingeschränkt erreichbar. Auch während der Schalteröffnungszeiten sind nicht alle Abteilungen besetzt, was zu längeren Rückmeldezeiten bei fachspezifischen Anfragen führen kann. Der Schalter der Verwaltung bleibt jedoch wie gewohnt am Montagmorgen 07.30 bis 12.00 Uhr, am Dienstagnachmittag 13.00 bis 18.30 Uhr und am Donnerstag 08.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Terminvereinbarungen ausserhalb dieser Schalteröffnungszeiten sind wie üblich möglich. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen . Darüber hinaus werden Dienstleistungen auch über die Gemeindehomepage angeboten. Dort finden Sie im Online-Schalter Dokumente zum Herunterladen ( www.hellikon.ch/verwaltung-onlineschalter ), die Sie zu Hause ausfüllen und der Gemeindeverwaltung per E-Mail senden können ( gemeindeverwaltung@hellikon.ch ). Zudem können Behördengänge über verschiedene ePlattformen (Smart Service Portal, eBau, eUmzug etc.) durchgängig und medienbruchfrei erledigt werden. DIE GEMEINDEKANZLEI

Baugesuchspublikation

Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 04. Juli 2024 bis 05. August 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 24-13
Bauherrschaft: Judith Schenk, Maienrain 22, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Judith Schenk, Maienrain 22, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Bautechn.-Büro H. Meier, Wydenmatt 23, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Luft-Wasser-Wärmepumpe Innenaufstellung ersetzen durch Luft-Wasser-Wärmepumpe Stiebel Eltron WPL 13 ACS Aussenaufstellung
Lage: Parzelle 916, Maienrain
Zonenart: Wohnzone A

DIE BAUVERWALTUNG

Information über die Neophytensäcke

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen.
Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden. Die mit ausschliesslich Neophyten gefüllten weissen Säcke können in den Abfallcontainern der Gemeinde, bei der Entsorgungsstelle und unterhalb der Turnhalle, entsorgt werden.
Bei der Gemeindeverwaltung können zudem Flyer mit den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden. In diesem Flyer ist ebenfalls beschrieben, wie invasive Neophyten und deren Pflanzenteile korrekt entsorgt werden.
Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten. DER GEMEINDERAT

Geschwindigkeitskontrolle in Hellikon

Die Regionalpolizei Unteres Fricktal führte Anfang Juni 2024 in Hellikon, Hauptstrasse, während einer Stunde eine Geschwindigkeitskontrolle mit Laserkamera durch. In diesem Zeitraum wurden 23 Fahrzeuge gemessen, welche die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht eingehalten hatten. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 67 km/h, was nach Abzug der Toleranz einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 14 km/h entspricht. REPOL UNTERES FRICKTAL

Gemeindeverwaltung geschlossen

Am Montag, 24.06.2024, bleibt die Gemeindeverwaltung aufgrund einer internen Weiterbildung geschlossen. Ab Dienstag, 25.06.2024, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Ablaufdaten Reiseausweise überprüfen

Damit die geplanten Ferien ohne unnötige Hektik angetreten werden können, sollte die Gültigkeit der Reiseausweise rechtszeitig überprüft werden. Identitätskarten sind durch persönliche Vorsprache am Schalter der Gemeindeverwaltung zu beantragen (den alten Ausweise und ein neues Passfoto mitbringen). Die Ausstellungs- und Lieferfrist beträgt 8 bis 10 Tage. DIE EINWOHNERDIENSTE

Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 07. Juni 2024

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 07. Juni 2024 veröffentlicht. Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist ist der 12. Juli 2024.

I. Ortsbürgergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 277 / Anwesende 13 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls vom 24.11.2023; Genehmigung der Jahresrechnung 2023 (inklusive Forstwirtschaft) sowie des Rechenschaftsberichtes 2023.

II. Einwohnergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 623 / Anwesende 36 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls vom 24.11.2023; Genehmigung der Kreditabrechnung Sanierung/Umbau Kindergarten; Genehmigung der Jahresrechnung 2023 (inklusive Spezialfinanzierungen / Eigenwirtschaftsbetriebe) sowie des Rechenschaftsberichtes 2023.

DER GEMEINDERAT

Strassensperrung

Auf Grund von Bauarbeiten durch das AEW ist die Strasse vom "Goldbründli" bis zur Verzeigung oberhalb für jeglichen Verkehr gesperrt. Zum Grillplatz sollte zu jeder Zeit die Zufahrt über den oberen Weg vom Chesselacker aus möglich sein. Dauer bis Ende Juni.
Der Gemeinderat

Verkehrsbehinderung / Strassensperrung Obere Strasse

Vom Samstag, 01. Juni 2024 (ab 12 Uhr), bis und mit Sonntag, 02. Juni 2024 (bis 12 Uhr), findet ein privater Anlass in der Oberen Strasse statt. Aus verkehrssicherheitstechnischen Grün-den wird die Gemeindestrasse Obere Strasse zwischen den Hausnummern 37 und 49 gesperrt. Es wird um eine Umfahrung z. B. über den Maienrain gebeten. Die Zufahrt der umliegenden Liegenschaften ist jederzeit gewährleistet und wird nicht tangiert. Der Gemeinderat dankt im Namen der Organisatoren für das Verständnis. DER GEMEINDERAT

Senioren Blasmusik

Am Sonntag, 09. Juni 2024 gibt die Senioren Blasmusik Da Capo ein Konzert im Oberdorf ab 13 Uhr. Leitung Bodo Maier.

Gesucht: Hochstammbäume

Damit auch kommende Generationen in den Genuss blühender Hochstammbäume kommen, ist das Projekt «Baumglück» auf das Engagement der Bevölkerung angewiesen. In Zusammenarbeit mit den sozialen Stiftungen Faro und MBF stellt der Jurapark Aargau mit lokalen Mostereien Süssmost aus Fallobst von ungenutzten Hochstammbäumen her. Hierzu sucht der Jurapark Aargau für die kommende Saison 2024 Landwirtschaftsbetriebe und Privatpersonen aus den Jurapark-Gemeinden, die Hochstammbäume besitzen oder bewirtschaften und um Unterstützung bei der Verwertung froh sind. Geerntet werden Hochstammbäume, deren Früchte im Spätsommer an den Bäumen hängen bleiben oder ungenutzt auf den Boden fallen. Besitzen Sie Hochstämme, deren Früchte Sie dieses Jahr nicht ernten werden? Melden Sie sich bis am 23. Juni 2024 beim Jurapark Aargau / Patrick Spinelli: p.spinelli@jurapark-aargau.ch. Alle Infos zum Projekt unter www.jurapark-aargau.ch/baumglück.

Tretrecht

Während der Vegetationszeit zwischen 01. April und 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. DER GEMEINDERAT

Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli

Im Kanton Aargau besteht während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze in der Zeit vom 01. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand für alle Hundearten eine Leinenpflicht (Art. 21 kantonale Jagdverordnung). Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten die genannten Einschränkungen nicht. DER GEMEINDERAT

Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom Sonntag, 09. Juni 2024

Am Sonntag, 09. Juni 2024 finden folgende eidgenössische und kantonale Abstimmungen statt:

 Volksinitiative vom 23. Januar 2020 «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»
 Volksinitiative vom 10. März 2020 «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»
 Volksinitiative vom 16. Dezember 2021 «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»
 Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)»
 Verfassung des Kantons Aargau (Kurztitel und Klimaparagraf); Änderung vom 07. November 2023

Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 09. Juni 2024, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet.
DAS WAHLBÜRO

Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom Freitag, 07. Juni 2024

Traktanden Ortsbürgergemeindeversammlung um 19.30 Uhr
- Begrüssung
- Wahl der Stimmenzähler
- Genehmigung des Protokolls vom 24.11.2023
- Beschlussfassung über die Rechnung 2023
- Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage

Traktanden Einwohnergemeindeversammlung um 20.00 Uhr
- Begrüssung
- Wahl der Stimmenzähler
- Genehmigung des Protokolls vom 24.11.2023
- Kreditabrechnung Sanierung/Umbau Kindergarten
- Beschlussfassung über die Rechnung 2023
- Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage

Die Versammlungsakten liegen in der Gemeindekanzlei während den Öffnungszeiten ab dem 23. Mai 2024 zur Einsichtnahme auf. DER GEMEINDERAT

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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