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Neuigkeiten

Eidgenössische Volksabstimmung und Bezirkswahlen vom Sonntag, 22. September 2024

Am Sonntag, 22. September 2024 finden folgende eidgenössische Abstimmungen und Bezirkswahl statt:

 Volksinitiative vom 08.September 2020 «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»
 Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die beruflichen Alters- und Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge)
 Zudem findet im Bezirk Rheinfelden die Wahl der 6 Bezirksrichter/Bezirksrichter statt.

Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 22. September 2024, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet.
DAS WAHLBÜRO

Sind ID und Pass aktuell?

Die Sommerferien sind vorbei und einige dürfen sich schon auf die Herbstferien freuen. Sind Ihre ID und Ihr Pass noch gültig? Ersparen Sie sich den Stress und Ärger kurz vor Ferienbeginn und kontrollieren Sie die Gültigkeit Ihrer Ausweise schon jetzt. So können Sie in aller Ruhe neue Ausweise beantragen, wenn dies nötig ist. Wir informieren Sie gerne über das Antrags-verfahren. DIE EINWOHNERDIENSTE

Mütter- und Väterberatung

Sind Sie seit kurzem Eltern geworden? Oder meistern Sie Ihren Alltag als Eltern oder Bezugsperson von Kleinkindern schon längere Zeit? Wie fühlt es sich an in dieser Rolle? Die Fachberaterinnen des Gemeindeverbandes Sozialbereiche Bezirk Rheinfelden begleiten Sie und Ihre Familie mit Kindern von 0-5 Jahren gerne und bieten Unterstützung zu vielen Themen des Familienlebens. Kostenloses Beratungsangebot für Familien des Bezirks Rheinfelden:
https://www.gsbr.ch/de/bereiche/muetter-und-vaeterberatung/angebot.php DIE ABTEILUNG SOZIALES

Spitex Fricktal AG

Die Spitex fördert, unterstützt und ermöglicht älteren Menschen, die der Hilfe, Pflege, Betreuung, Begleitung und Beratung bedürfen, das Wohnen und Leben zu Hause. So können unsere älteren Talbewohner zu Hause in einem vertrauten Umfeld von ausgebildeten Kranken- und Hauspflegepersonal unterstützt, betreut und versorgt werden. Die Spitex unterstützt auch Familien, wenn beispielsweise die Hausfrau und Mutter erkrankt oder nach einer Geburt Unterstützung braucht. Zu den weiteren Aufgaben der Spitex gehört die Pflege von Kranken und Verunfallten bei früher Entlassung aus dem Spital:
https://www.spitex-fricktal.ch/ DIE ABTEILUNG SOZIALES

Pro Senectute Aarau, Beratungsstelle Bezirk Rheinfelden

Die Pro Senectute ist für Sie da – in allen Fragen rund ums Altern(n). Das Angebot richtet sich an Personen ab dem 60. Altersjahr: Sozialberatung, individuelle Finanzhilfe, Freizeitangebote, Hilfe zu Hause, Pensionierungsvorbereitungen und vieles mehr:
https://ag.prosenectute.ch/de.html DIE ABTEILUNG SOZIALES

Ergänzungsleistungen: Wann besteht ein Anspruch?

Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat, wessen Renteneinkommen und Vermögen die minimalen Lebenskosten nicht zu decken vermag. Dafür müssen aber persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sein. Es wird in jedem Einzelfall eine Berechnung vorgenommen und die anerkannten Ausgaben den anrechenbaren Einnahmen gegenüberstellt. Die Differenz entspricht den jährlichen Ergänzungsleistungen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen die SVA-Zweigstelle Hellikon gerne zur Verfügung (061 871 01 59) oder informieren Sie sich direkt bei der SVA Aarau:
https://www.sva-ag.ch/private/ihre-private-situation/ihre-pensionierung/nach-der-pensionierung/erganzungsleistungen-el DIE SVA-ZWEIGSTELLE

Prämienverbilligung 2025

Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2025 sind deshalb die definitiven Steuerdaten 2022 nötig. Im September 2024 führt die SVA den automatischen Codeversand an die potenziell Anspruchsberechtigten durch.
Code bestellen:
Sollten Sie bis Ende September 2024 keinen Code erhalten haben, können Sie ab Oktober 2024 online unter www.sva-ag.ch – Private – finanzielle Unterstützung – Prämienverbilligung einen Code bestellen.
Online-Antrag stellen:
Sobald Sie den Code per Post erhalten haben, können Sie den Antrag auf Prämienverbilligung unter www.sva-ag.ch/pv-online ausfüllen und direkt an die SVA Aargau übermitteln. Der Antrag ist ab Erhalt des Codes innert sechs Wochen zu stellen. Die Frist zur Antragstellung für die Prämienverbilligung 2025 läuft bis Ende 2024.
Veränderungen melden:
Bei Bezug von Prämienverbilligungen sind Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Sozialversicherung Aargau SVA telefonisch unter 062 836 82 97 oder per Email an ipv@sva-ag.ch zu melden. Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie unter: www.sva-ag.ch/Dienstleistungen/Prämienverbilligung. Wer keinen Internetzugang hat oder Hilfe braucht bei der Anmeldung oder dem Änderungsantrag, kann sich bei der Gemeindezweigstelle melden.
DIE SVA-ZWEIGSTELLE

Erteilte Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren erteilt:
- David Riggenbach, Hauptstrasse 55, 4316 Hellikon, Gartenküche mit Überdachung, Parzelle 230, Hauptstrasse
- Judith Schenk, Maienrain 22, 4316 Hellikon, Luft-Wasser-Wärmepumpe Aussenaufstellung, Parzelle 916, Maienrain
- Hans Grauwiler, Oberdorf 56, 4316 Hellikon, Stützmauer, Parzelle 903, Oberdorf
DER GEMEINDERAT

Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - Gemeinde Hellikon - Öffentliche Auflage

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Hellikon gemäss §§ 3 Abs. 1 und 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 19.08.2024 bis 20.09.2024 auf der Gemeindekanzlei Hellikon auf und können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Digital werden sie auf der Homepage der Gemeinde Hellikon aufgeschaltet. Zudem stehen das Planungsbüro Planar AG und der Gemeinderat an folgenden Daten für Auskünfte zur Verfügung: Montag, 26.08.2024, 08.00-12.00 Uhr und Dienstag, 27.08.2024 16.00-20.00 Uhr im Gemeindehaus Hellikon. Zur Vorbereitung der Sprechstunde ist ein schriftlicher Fragenkatalog mit dem Wunschtermin bis spätestens Donnerstag, 22.08.2024, 16.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei abzugeben. In der Sprechstunde werden keine Einwendungen entgegengenommen. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. DER GEMEINDERAT

Voranzeige Prämienverbilligung 2025

Der Antrag auf Prämienverbilligung für 2025 muss online gestellt werden. Dazu wird ein Code benötigt. Personen mit einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten im Verlauf von September 2024 ein Schreiben mit einem Link und dem entsprechenden Zugangscode für die Anmeldung. Personen, welche keinen Code erhalten haben, können diesen ab Oktober 2024 bei der SVA Aargau bestellen ( www.sva-ag.ch/pv ). Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2025 muss in jedem Fall bis am 31. Dezember 2024 erfolgen. Die Datenverarbeitung übernimmt die SVA Aargau. Änderungen bei persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen müssen direkt an die SVA Aargau gemeldet werden ( www.sva-ag/meldung ). Wer keinen Internetzugang hat oder Hilfe braucht bei der Anmeldung oder dem Änderungsantrag, kann sich bei der Gemeindezweigstelle melden. DIE SVA-ZWEIGSTELLE

Gemeindekanzlei bleibt an Mariä Himmelfahrt geschlossen

Die Gemeindekanzlei bleibt an Mariä Himmelfahrt am Donnerstag, 15.08.2024 ganztägig geschlossen. Ab Montag, 19.08.2024, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung selbstverständlich jederzeit möglich. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. DIE GEMEINDEKANZLEI

Kochschule

Die zwei Kochinseln in der Kochschule werden kostenlos abgegeben.
Hierzu muss alles selbst abgebaut, abgeholt, besenrein und ordnungsgemäss hinterlassen werden.
Interessierte können direkt mit der Gemeindeverwaltung 061 871 01 61 oder
gemeindeverwaltung@hellikon.ch Kontakt aufnehmen. DER GEMEINDERAT

Sanierung Niedermatt – Kontaktdaten

Ab dem 05.08.2024 haben die Bauarbeiten an der Niedermatt begonnen. Haben Sie Fragen oder Hinweise? Die Bauleitung und die Bauunternehmung sind gerne bereit, Ihnen dabei behilf-lich zu sein. Wir bitten Sie, als erste Anlaufstelle die örtliche Bauleitung (Fabian Müller, KSL Ingenieure AG, fabian.mueller@ksl-ing.ch, 076 559 93 96) zu kontaktieren. Falls Sie baustel-lenspezifische Probleme haben, wenden Sie sich bitte direkt an den auf der Baustelle tätigen Polier (Karl Boye, Ernst Frey AG, k.boye@ernstfreyag.ch, 079 591 06 02). Der Gemeinderat und die am Bau Beteiligten bitten die Verkehrsteilnehmenden sowie die Anwohnenden um Verständnis für die unvermeidlichen Behinderungen. DER GEMEINDERAT

Achtung Schulbeginn – Verkehrsteilnehmer/innen

Nach den Schulferien sind wieder vermehrt Kinder auf dem Schulweg unterwegs, für einige ein neues Erlebnis. Es erfordert von den Verkehrsteilnehmenden erhöhte Aufmerksamkeit. Deshalb ist es sehr wichtig, dass sich alle Verkehrsteilnehmende auf die neue Situation einstellen und entsprechend ihr Fahrtempo anpassen. DER GEMEINDERAT

Erteilte Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren erteilt:
- Einwohnergemeinde Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon, Sanierung Niedermatt, Parzellen 29 + 66, Gemeindestrasse Niedermatt
- Christian Müller, Rütihof 143, 4316 Hellikon, Erweiterung landwirtschaftlicher Betrieb, Parzelle 802, Rütihof
DER GEMEINDERAT

SBB Spartageskarten Gemeinden Die neue Spartageskarte Gemeinde

Die Spartageskarte Gemeinde ist ein neues, kontingentiertes Angebot, das exklusiv bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich ist. Es ersetzt die bisherige Tageskarte Gemeinde.

Die Gemeindetageskarte muss am Schalter der Gemeinde Zeiningen abgeholt werden. Die Tageskarte ist neu personalisiert und darf daher nur gegen Vorweisung einer ID oder Pass ausgehändigt werden.

Mit der Spartageskarte Gemeinde sind Reisende bereits ab 39 Franken (mit Halbtax) und ab 52 Franken (ohne Halbtax) einen Tag lang in der ganzen Schweiz unterwegs – auf sämtlichen GA-Bereichsstrecken. Zudem wird die Spartageskarte sowohl für die 1. als auch die 2. Klasse angeboten. Dabei gilt: Je früher sie kaufen, desto tiefer der Preis.

Erteilte Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren erteilt:
- Einwohnergemeinde Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon, Sanierung Niedermatt, Parzellen 29 + 66, Gemeindestrasse Niedermatt
- Christian Müller, Rütihof 143, 4316 Hellikon, Erweiterung landwirtschaftlicher Betrieb, Parzelle 802, Rütihof
DER GEMEINDERAT

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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