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Hellikon

Neuigkeiten

Gemeindeverwaltung bleibt aufgrund der Klausurtagung geschlossen

Die Gemeindeverwaltung bleibt aufgrund der Klausurtagung am Montag, 25.03.2024, geschlossen. Ab Dienstag, 26.03.2024, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Besten Dank für Ihr Verständnis.
DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Erteilte Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren erteilt:
- N. + L. Schlachter, Hauptstrasse 48, 4316 Hellikon, Neubau EFH mit Garage, Parzelle 53, Stangenmatt
- S. Schär und G. Gäumann, Weidenweg 26, 4303 Kaiseraugst, Rückbau bestehendes Gebäude / Neubau EFH mit Garage / Neubau Gewächshaus und Whirlpool, Parzelle 362, Welismatt
DER GEMEINDERAT

Holzgant 2024

Am Samstag, 09. März 2024, findet die traditionelle Holzgant statt: Besammlung 14 Uhr beim Waldeingang oberhalb Neulighof. Alle, auch Neuzuzüger sind herzlich eingeladen, an diesem Brauch teilzunehmen. Wir freuen uns auf eine rege und kauffreudige Teilnehmerschaft. Holzlisten mit Plan liegen auf der Gemeindekanzlei auf und werden auf der Homepage aufgeschaltet.
DER GEMEINDERAT UND DIE FORSTVERWALTUNG

Deponieplatz für Baumschnittholz

In Zusammenarbeit mit René Isch konnte beim Talenweg (Waldeingang links) ein Deponieplatz für ausschließlich schnitzelfähiges Baumschnittholz realisiert werden. Die vorgängige Entfernung sämtlicher Fremdmaterialien (Eisen, etc.) wird als selbstverständlich erachtet. Ebenfalls dürfen keine Gartenabfälle deponiert werden. Der Deponieplatz ist ausgeschildert und steht noch bis am 31. März 2024 unentgeltlich für die Helliker Bevölkerung zur Verfügung. Das Baumschnittholz darf nur in Absprache mit René Isch (Nat. 079 964 27 40) deponiert werden. DER GEMEINDERAT

Baugesuchspublikation

Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 07. März 2024 bis 08. April 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 24-06
Bauherrschaft: Titus Waldmeier, Stygli 12, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Titus Waldmeier, Stygli 12, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Titus Waldmeier, Stygli 12, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Installation Indach-PV-Anlage Gegenfirst nordostseitig
Lage: Parzelle 254, AGV-Nr. 144, Hauptstrasse 67
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG

Deponieplatz für Baumschnittholz

In Zusammenarbeit mit René Isch konnte beim Talenweg (Waldeingang links) ein Deponieplatz für ausschließlich schnitzelfähiges Baumschnittholz realisiert werden. Die vorgängige Entfernung sämtlicher Fremdmaterialien (Eisen, etc.) wird als selbstverständlich erachtet. Ebenfalls dürfen keine Gartenabfälle deponiert werden. Der Deponieplatz ist ausgeschildert und steht noch bis am 31. März 2024 unentgeltlich für die Helliker Bevölkerung zur Verfügung. Das Baumschnittholz darf nur in Absprache mit René Isch (Nat. 079 964 27 40) deponiert werden. DER GEMEINDERAT

Grüngut

Grüngutannahme im Werkhof ARA von April bis Oktober, jeden Dienstag von 17.30 -18.30 Uhr. Bitte diese Zeiten einhalten! Nächste Annahme: Dienstag, 2. April 2024.
Danke für die Kenntnisnahme. DER GEMEINDERAT

Hundekontrolle 2024

Die Hundetaxe 2024 wird sämtlichen Hundebesitzern im Monat April in Rechnung gestellt. Haben Sie einen neuen Hund oder ereigneten sich im vergangenen Jahr Veränderungen (Halterwechsel, Tod, etc.), so sind die Einwohnerdienste vorgängig entsprechend zu informieren (Tel. 061 871 01 61 / gemeindeverwaltung@hellikon.ch).

Die Hundetaxe beträgt CHF 120.00 pro Hund.

Seit 1.1.2016 ist die Datenbank AMICUS in Betrieb. Die hinterlegten Daten wurden automa-tisch übertragen. Ersthundehalter müssen sich zuerst bei der Gemeindeverwaltung registrieren und den Hund anschliessend beim Tierarzt erfassen lassen. Alle Hundehalter werden angewiesen, die AMICUS-Datenbank fortlaufend zu aktualisieren. DIE EINWOHNERDIENSTE

Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli

Im Kanton Aargau besteht während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand für alle Hundearten eine Leinenpflicht (§ 21 kantonale Jagdverordnung). Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten die genannten Einschränkungen nicht. DER GEMEINDERAT

Tretrecht

Während der Vegetationszeit zwischen 01. April und 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. DER GEMEINDERAT

Ein- und Auszugsmeldungen durch Vermieter

Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss §10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste Hellikon zu melden. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe. DIE EINWOHNERDIENSTE

Gemeindeverwaltung bleibt aufgrund der Klausurtagung geschlossen

Die Gemeindeverwaltung bleibt aufgrund der Klausurtagung am Montag, 25.03.2024, geschlossen. Ab Dienstag, 26.03.2024, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Besten Dank für Ihr Verständnis. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Gemeindeverwaltung bleibt am Karfreitag und Ostermontag geschlossen

Die Gemeindeverwaltung und die Unterhaltsbetriebe bleiben vom Karfreitag, 29.03.2024, bis und mit Ostermontag, 01.04.2024, ganztägig geschlossen. Ab Dienstag, 02.04.2024, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Erteilte Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im ordentlichen Verfahren erteilt:
- Björn Bersier, Tempel 9, 4316 Hellikon, Dachfenster-Einbau, Parzelle 169, Tempel
DER GEMEINDERAT

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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