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Grabaufhebung Feld 5 Mai 2026 / Bereitstellung Mulde April 2026
Im Rahmen der Grabaufhebung des Feldes 5 beim Friedhof Hellikon im Mai 2026 wird ab Montag, 13. April 2026, beim Parkplatz eine Mulde für Grabsteine und Grabsteinfassung zur Verfügung gestellt. Bei weitergehenden Fragen und Unklarheiten rund um diese Grabaufhebung zögern Sie bitte nicht, ungeniert den Leiter Werkhof Noah Gut telefonisch zu kontaktie-ren: 079 533 79 57. DER GEMEINDERAT UND DER WERKHOF
Öffentliche Auflage Baugesuch und Gesuch für das Velofahren abseits von Waldstrassen (nachteilige Nutzung von Waldareal) in den Gemeinden Zeiningen, Möhlin, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, Schupfart, Obermumpf und Mumpf
Ort: Gemeindekanzleien Zeiningen, Möhlin, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, Schupfart, Obermumpf und Mumpf
Auflage: 13. April bis 12. Mai 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten
Gesuchstellerinnen: Gemeinden Zeiningen, Möhlin, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, Schupfart, Obermumpf und Mumpf
Baugesuch und Gesuch für das nichtmotorisierte Fahren abseits von Waldstrassen und Waldwegen (nachteilige Nutzung von Waldareal) gemäss § 23 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998.
Während der obenstehenden Frist liegen die Gesuchsunterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Diese Publikation stützt sich auf die Waldgesetzgebung des Kantons Aargau vom 1. Juli 1997. Gegen das Baugesuch und die Benützung der Waldfläche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden. Der Einwand hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einsprache ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.
Gemeinden Zeiningen, Möhlin, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, Schupfart, Obermumpf und Mumpf.
DER GEMEINDERAT
Gemeindeverwaltung bleibt am Karfreitag und Ostermontag geschlossen
Die Gemeindeverwaltung und die Unterhaltsbetriebe bleiben vom Karfreitag, 03.04.2026, bis und mit Ostermontag, 06.04.2026, ganztägig geschlossen. Ab Dienstag, 07.04.2026, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im ordentlichen Verfahren erteilt:
- Gebr. Kistler GmbH, Stampfweg 11, 4310 Rheinfelden, Umbau und Sanierung historisches Bauernhaus, Parzelle 193, Ochsengasse.
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Deponieplatz für Baumschnittholz
In Zusammenarbeit mit René Isch konnte beim Talenweg (Waldeingang links) ein Deponieplatz für ausschließlich schnitzelfähiges Baumschnittholz realisiert werden. Die vorgängige Entfernung sämtlicher Fremdmaterialien (Eisen, etc.) wird als selbstverständlich erachtet. Ebenfalls dürfen keine Gartenabfälle deponiert werden. Der Deponieplatz ist ausgeschildert und steht noch bis am 31. März 2026 unentgeltlich für die Helliker Bevölkerung zur Verfügung. Das Baumschnittholz darf nur in Absprache mit René Isch (Nat. 079 964 27 40) deponiert werden. DER GEMEINDERAT
Hundekontrolle 2026
Die Hundetaxe 2026 wird sämtlichen Hundebesitzern im Monat April in Rechnung gestellt. Haben Sie einen neuen Hund oder ereigneten sich im vergangenen Jahr Veränderungen (Halter-wechsel, Tod, etc.), so sind die Einwohnerdienste vorgängig entsprechend zu informieren (Tel. 061 871 01 61 / tamara.schafroth@hellikon.ch).
Die Hundetaxe beträgt CHF 120.00 pro Hund.
Seit 1.1.2016 ist die Datenbank AMICUS in Betrieb. Die hinterlegten Daten wurden automatisch übertragen. Ersthundehalter müssen sich zuerst bei der Gemeindeverwaltung registrieren und den Hund anschliessend beim Tierarzt erfassen lassen. Alle Hundehalter werden angewiesen, die AMICUS-Datenbank fortlaufend zu aktualisieren. DIE EINWOHNERDIENSTE
Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli
Im Kanton Aargau besteht während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand für alle Hundearten eine Leinenpflicht (§ 21 kantonale Jagdverordnung). Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten die genannten Einschränkungen nicht. DER GEMEINDERAT
Tretrecht
Während der Vegetationszeit zwischen 01. April und 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. DER GEMEINDERAT
Ein- und Auszugsmeldungen durch Vermieter
Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss §10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste Hellikon zu melden. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe. DIE EINWOHNERDIENSTE
Strassensperrung Ochsengasse
Am Freitag, 13. März 2025 wird die Strasse Ochsengasse auf Höhe Ochsengasse 2 den ganzen Tag aufgrund von Bauarbeiten gesperrt. Eine Umleitung über die Gemeindestrasse Tempel ist signalisert. Wir bitte um Verständnis. DER GEMEINDERAT
