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Stellenausschreibung Leitung Finanzen Hellikon-Wittnau 90%-100%
Aktualisierung: Wahlversammlung vom 20. September 2025 / Kandidatur als Gemeindeammann: Dagmar Hasler / Neue Behörden- und Kommissionsmitglieder gesucht
Der Gemeindekanzlei wurde folgende neue Kandidatur gemeldet: Die bisherige Gemeinderätin Dagmar Hasler kandidiert als Gemeindeammann. Die weiteren bisherigen Gemeinderäte Norbert Suter und Helga Gähweiler kandidieren definitiv für den Gemeinderat, stehen aber für das Amt als Gemeindeammann und Vizeammann nicht zur Verfügung. Da Gemeindeammann Thomas Rohrer und Vizeammann Josef Hasler nicht erneut antreten, sind neben zwei Gemein-deratssitzen auch die Position des Gemeindeammanns und Vizeammanns neu zu besetzen. Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass für die freiwerdende zwei Sitze als Mitglied des Gemeinderates sowie das Amt als Vizeammann noch keine Kandidat/innen gefunden werden konnten. Kandidaturen müssen nicht vorgängig gemeldet werden. Neue oder zusätzliche Kandidaturen können bis zur und sogar während der Wahlversammlung direkt eingereicht wer-den. Ebenfalls sind für den freiwerdenden Sitz im Wahlbüro bzw. Ersatz Wahlbüro als auch in der Finanzkommission (idealerweise Vorsitz) noch keine Kandidat/innen gefunden worden DIE GEMEINDEKANZLEI
Offene Stelle Abteilung Finanzen
Aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels in der öffentlichen Verwaltung sind die Stellen der Abteilungsleitung Finanzen in Hellikon (40–50 % Pensum, unbesetzt seit 1. Februar 2025) und Wittnau (50–60 % Pensum, unbesetzt seit 31. Juli 2025) vakant. Um Synergien zu nutzen, die Dienstleistungskontinuität und -qualität zu sichern sowie Kosten durch externe Fachkräfte zu optimieren, haben die Gemeinden Wittnau und Hellikon die Zusammenarbeit ihrer Abteilun-gen Finanzen beschlossen. Der Standort der Abteilung Finanzen verbleibt in den jeweiligen Vertragsgemeinden. Die Kosten werden gemäss Anstellungspensum der Abteilungsleitung auf-geteilt. Die Genehmigung des Vertrags erfolgt durch die Gemeindeversammlungen Ende No-vember 2025. Der Vertragsbeginn ist auf den 1. Dezember 2025 geplant. Die Stellenausschrei-bung erfolgt in Kürze. Die Gemeinderäte Wittnau und Hellikon freuen sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit. DER GEMEINDERAT
GSA Ghei – Obligatorische Bundesübung
Am Sonntag, 31. August 2025 findet in der Gemeinschaftsanlage Ghei in Wegenstetten die letzte obligatorische Bundesübung statt. Schiesszeit von 09:00 bis 11:30 Uhr. Schiesspflichtige bringen mit: Aufforderungsschreiben mit Etikette, amtlicher Ausweis, Dienstbüchlein, militärischer Leistungsausweis, persönliche Waffe mit Putzzeug und Magazin, Gehörschutzschalen. GSA GHEI
Prämienverbilligung 2026
Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversiche-rung. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2026 sind deshalb die definitiven Steuerdaten 2024 nötig. Im September 2025 führt die SVA den automatischen Codeversand an die potenziell Anspruchsberechtigten durch.
Code bestellen:
Sollten Sie bis Ende September 2025 keinen Code erhalten haben, können Sie ab Oktober 2025 online unter www.sva-ag.ch – Private – finanzielle Unterstützung – Prämienverbilligung einen Code bestellen.
Online-Antrag stellen:
Sobald Sie den Code per Post erhalten haben, können Sie den Antrag auf Prämienverbilligung unter www.sva-ag.ch/pv-online ausfüllen und direkt an die SVA Aargau übermitteln. Der Antrag ist ab Erhalt des Codes innert sechs Wochen zu stellen. Die Frist zur Antragstellung für die Prämienverbilligung 2026 läuft bis Ende 2025.
Veränderungen melden:
Bei Bezug von Prämienverbilligungen sind Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Sozialversicherung Aargau SVA telefonisch unter 062 836 82 97 oder per Email an ipv@sva-ag.ch zu melden. Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie unter: www.sva-ag.ch/Dienstleistungen/Prämienverbilligung. Wer keinen Internetzugang hat oder Hilfe braucht bei der Anmeldung oder dem Änderungsantrag, kann sich bei der Gemeinde-zweigstelle melden. DIE SVA-ZWEIGSTELLE
Ergänzungsleistungen: Wann besteht ein Anspruch?
Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat, wessen Renteneinkommen und Vermögen die mini-malen Lebenskosten nicht zu decken vermag. Dafür müssen aber persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sein. Es wird in jedem Einzelfall eine Berechnung vorgenommen und die anerkannten Ausgaben den anrechenbaren Einnahmen gegenüberstellt. Die Differenz entspricht den jährlichen Ergänzungsleistungen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen die SVA-Zweigstelle Hellikon gerne zur Verfügung (061 871 01 59) oder informieren Sie sich direkt bei der SVA Aarau:
https://www.sva-ag.ch/private/ihre-private-situation/ihre-pensionierung/nach-der-pensionierung/erganzungsleistungen-el DIE SVA-ZWEIGSTELLE
Pro Senectute Aarau, Beratungsstelle Bezirk Rheinfelden
Die Pro Senectute ist für Sie da – in allen Fragen rund ums Altern(n). Das Angebot richtet sich an Personen ab dem 60. Altersjahr: Sozialberatung, individuelle Finanzhilfe, Freizeitangebote, Hilfe zu Hause, Pensionierungsvorbereitungen und vieles mehr:
https://ag.prosenectute.ch/de.html DIE ABTEILUNG SOZIALES
Spitex Fricktal AG
Die Spitex fördert, unterstützt und ermöglicht älteren Menschen, die der Hilfe, Pflege, Betreuung, Begleitung und Beratung bedürfen, das Wohnen und Leben zu Hause. So können unsere älteren Talbewohner zu Hause in einem vertrauten Umfeld von ausgebildeten Kranken- und Hauspflegepersonal unterstützt, betreut und versorgt werden. Die Spitex unterstützt auch Fami-lien, wenn beispielsweise die Hausfrau und Mutter erkrankt oder nach einer Geburt Unterstützung braucht. Zu den weiteren Aufgaben der Spitex gehört die Pflege von Kranken und Verunfallten bei früher Entlassung aus dem Spital:
https://www.spitex-fricktal.ch/ DIE ABTEILUNG SOZIALES
Mütter- und Väterberatung
Sind Sie seit kurzem Eltern geworden? Oder meistern Sie Ihren Alltag als Eltern oder Bezugs-person von Kleinkindern schon längere Zeit? Wie fühlt es sich an in dieser Rolle? Die Fachbe-raterinnen des Gemeindeverbandes Sozialbereiche Bezirk Rheinfelden begleiten Sie und Ihre Familie mit Kindern von 0-5 Jahren gerne und bieten Unterstützung zu vielen Themen des Familienlebens. Kostenloses Beratungsangebot für Familien des Bezirks Rheinfelden:
https://www.gsbr.ch/de/bereiche/muetter-und-vaeterberatung/angebot.php DIE ABTEILUNG SOZIALES
Wahlversammlung (Gemeinderat und Kommissionen) vom 20. September 2025 / Erinnerung und Vorinformation / Neue Behörden- und Kommissionsmitglieder gesucht
Am Samstag, 20. September 2025, findet in Hellikon die traditionelle Wahlversammlung statt, bei der die Gesamterneuerungswahlen für den Gemeinderat und die Kommissionen für die Legislaturperiode 2026-2029 durchgeführt werden. Statt wie in anderen Gemeinden an der Urne per Briefwahl gewählt zu werden, erfolgt die Wahl direkt vor Ort in einer Gemeinde- bzw. Wahlversammlung mit geheimer Wahl (Wahlzettel vor Ort in Urne legen, das Wahlresultat wird unmittelbar danach inklusive Annahme der Wahl erklärt) – ähnlich wie bei der Landsgemeinde in Appenzell. Aufgrund der laufenden Revision des Gemeindegesetzes des Kantons Aargau und weiterer Entwicklungen ist nicht auszuschliessen, dass diese bisherige Helliker Tradition (Wahlversammlung) zukünftig an die übliche Praxis (Urnenwahl) angepasst werden muss. Nutzen Sie also die Gelegenheit, mit Ihrer Wahl Einfluss auf das Gemeindegeschehen und die Zukunft Hellikons zu nehmen – und erleben Sie die direkte Demokratie der Schweiz hautnah mit.
Kandidaturen Amtsperiode 2026/2029:
- Gemeinderat: Es kandidieren voraussichtlich Dagmar Hasler, Norbert Suter und Helga Gähweiler. Da Gemeindeammann Thomas Rohrer und Vizeammann Josef Hasler nicht erneut antreten, sind neben zwei Gemeinderatssitzen auch die Positionen des Gemeindeammanns und Vizeammanns neu zu besetzen. Bislang sind keine offiziellen Kandidaturen für diese Ämter bei der Gemeindekanzlei eingegangen.
- Kommissionen: Finanzkommission (3 Mitglieder): Es kandidieren voraussichtlich Barbara Gassmann und Sybille Schatzmann. Fabienne Waldmeier (Vorsitz) tritt nicht mehr zu einer erneuten Wahl an. Barbara Gassmann und Sybille Schatzmann stehen für die Position des Vorsitzes nicht zur Verfügung. Idealerweise kandidiert somit eine Person, welche bereit ist diese Position zu besetzen. Jedoch wird diese Position durch die Kommission nach der Wahl selbst bestimmt und nicht durch die Wahlversammlung direkt. Die Wahlversammlung wählt lediglich 3 Mitglieder. Steuerkommission (3): Es kandidieren definitiv Richard Birrer (Vorsitz), Amandus Brogle, Manuela Waldmeier. Ersatzmitglied Steuerkommission (1): Es kandidiert definitiv Marc Meier. Im Rahmen einer Steuerreform wird die Steuerkommission längstens Ende der folgenden Legislaturperiode abgeschafft. Die bisherigen Mitglieder stellen sich somit zur Verfügung, die Steuerkommission bis zum Ende weiterzuführen. Wahlbüro (2): Es kandi-diert definitiv Peter Hufschmid (Vorsitz). Helene Stocker tritt nicht mehr zu einer erneuten Wahl an. Ersatzmitglieder für das Wahlbüro (2): Es kandidieren definitiv Martina Gisin und Patrizia Binkert (beide generell für das Wahlbüro; jemand soll dabei neu im Wahlbüro Einsitz nehmen, jemand soll dabei Ersatzmitglied bleiben). Derzeit gibt es somit noch folgende offene Positionen: je ein Mitglied im Wahlbüro oder als Ersatz Wahlbüro und ein Mitglied in der Finanzkommission (idealerweise Vorsitz).
Hinweis zu Kandidaturen: Kandidaturen müssen nicht vorgängig gemeldet werden. Neue oder zusätzliche Kandidaturen können bis zur und sogar während der Wahlversammlung direkt eingereicht werden. Eine Frist besteht somit nicht. Damit Ihre Kandidatur in der neutralen Wahlbroschüre erscheint, ist jedoch eine Anmeldung bei der Gemeindekanzlei bis Dienstag, 19. August 2025, 18 Uhr, erforderlich. Die Einladung zur Wahlversammlung mit Stimmrechtsauweis erfolgt mindestens 14 Tage vor dem Termin. Wird kein offizieller Rücktritt eines bisherigen Kandidaten bekannt, wird dieser in der neutralen Wahlbroschüre als Kandidat aufgeführt. Kandidaturen nach dem Druck der neutralen Wahlbroschüre können auf Wunsch auch jeweils in den amtlichen Publikationen vor der Wahlversammlung durch die Gemeindekanzlei publiziert werden. DIE GEMEINDEKANZLEI UND DAS WAHLBÜRO
Projektabbruch BNO
Die BNO-Revision wurde an den Gemeindeversammlungen vom 04.04.2025 zurückgewiesen und vom 06.06.2025 deutlich abgelehnt. Auch ein Zusatzkredit für die Weiterbearbeitung der BNO wurde am 06.06.2025 ebenfalls grossmehrheitlich abgelehnt. An der Gemeinderats-Sitzung vom 05.08.2025 wurde somit der rechtskräftige Beschluss der Gemeindeversammlung traktandiert; der Gemeinderat musste über das weitere Vorgehen in Sache BNO-Revision befinden. Dabei hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst: Das aktuelle BNO-Revision-Projekt muss und wird aufgrund dieser Ausgangslage per genannten GR-Sitzung abgebrochen. Nach Rechtsauffassung des Gemeinderats gilt bei kommunalen Baugesuchen die rechtskräftige BNO von 1990 (ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit). Vorbehältlich einer Aufforderung oder Ersatzvornahme durch den Kanton soll der Neustart der BNO-Revision für die neue Legislaturperiode 2026-2029 als Legislaturziel definiert werden.
DER GEMEINDERAT
Behörden- und Kommissionsessen (neu) und Personalessen (alt) vom 12.12.2025
Im Dezember findet das Personalessen für Gemeinderat, Gemeindeverwaltung und Aussendienste (z. B. Wasserversorgung, Forst, Winterdienst) statt. Aufgrund der Gesamterneuerungswahlen im September soll das diesjährige Essen erweitert werden, um auch alle bisherigen und neuen Kommissionsmitglieder (Finanz-, Steuer- und Wahlkommission) einzuladen. Obwohl die Leistungen der ausscheidenden und neuen, verbleibenden hoch anerkannt werden, ist eine angemessene Begrüssung der Neugewählten sowie die Verabschiedung der bisherigen Mitglieder mehr als nur eine Formalität. Es ist ein Zeichen von Wertschätzung, Respekt und Dank gegenüber den Menschen, die sich in öffentlichen Ämtern engagieren und Verantwortung tragen. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat in der letzten Sitzung beschlossen, am 12.12.2025 nicht nur ein Personal-Weihnachtsessen zu organisieren, sondern die Behör-den- und Kommissionsmitglieder auch einzuladen. Das Essen findet voraussichtlich im Rössli in Hellikon am Abend statt. Der Gemeinderat freut sich darauf, die Teilnehmer/innen an diesem besonderen Anlass persönlich zu begrüssen. Weitere Informationen folgen. Bitte reservieren Sie sich diesen Termin.
DER GEMEINDERAT
Baugesuchpublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 14. August 2025 bis 12. September 2025 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 25-09
Bauherrschaft: Wohnbaugenossenschaft „Wohnen im Stöckli“, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Urs Müller, Hauptstrasse 52, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Architekpur GmbH, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: 2 Mehrfamilienhäuser (MFH) mit Autoeinstellhalle und 2 Familienhäuser auf einem der MFH
Lage: Parzelle 255, Hauptstrasse / Obere Strasse
Zonenart: Kernzone K + Kantonsstrasse / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich
DIE BAUVERWALTUNG
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im ordentlichen Verfahren erteilt:
- Marianne Müller, Obere Strasse 41, 4316 Hellikon, Ersatz der Ölheizung durch eine Pelletsheizung, Parzelle 246, Obere Strasse, ordentliches Verfahren.
DER GEMEINDERAT
Gemeindeverwaltung bleibt an Mariä Empfängnis geschlossen
Die Gemeindekanzlei und die Unterhaltsbetriebe bleiben an Mariä Himmelfahrt am Freitag, 15.08.2025 ganztägig geschlossen. Ab Montag, 18.08.2025 sind wir wieder für Sie da. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Parzelle 468 / Ausschreibung Pachtland
Die Ortsbürgergemeinde Hellikon schreibt nachfolgendes Grundstück zur Neuverpachtung aus:
- Parzelle 468, Höllerei / Birchte, Naturwiese mit seltenen Bienenvölkern (Auflage als Bedingung zur Nutzung und Bewirtschaftung), 27 Aren
Die Pachtfläche auf der Parzelle 468 befindet sich in der Nähe der grossen Linde auf dem Wabrig. Die genauen Projektunterlagen inklusive Bewirtschaftungsvoraussetzungen (Auflage Pflege der seltenen Bienenvölker) können auf der Gemeindeverwaltung während der Bewerbungsfrist eingesehen werden.
Im Auswahlverfahren berücksichtigt werden hauptberufliche Landwirte mit Wohnsitz in Hellikon. Interessenten reichen dem Gemeinderat Hellikon Ihr schriftliches Interesse bis 31.08.2025 ein. Sollten dem Gemeinderat mehrere Bewerbungen vorliegen, entscheidet das Los über den Zuschlag. Bei weitergehenden Fragen zum Grundstück gibt der Gemeindeammann Thomas Rohrer 079 211 01 14 gerne direkt Auskunft.
DER GEMEINDERAT
Parzelle 530 / Ausschreibung Pachtland
Die Ortsbürgergemeinde Hellikon schreibt nachfolgendes Grundstück zur Neuverpachtung aus:
- Parzelle 530, Zelg, Naturwiese, 30 Aren
Die Pachtfläche auf der Parzelle 530 befindet sich in der Nähe des alten Schützenhauses ne-ben der Gemeindestrasse Chesselacker. Die genauen Projektunterlagen inklusive Bewirtschaftungsvoraussetzungen können auf der Gemeindeverwaltung während der Bewerbungsfrist eingesehen werden.
Im Auswahlverfahren berücksichtigt werden hauptberufliche Landwirte mit Wohnsitz in Hellikon. Interessenten reichen dem Gemeinderat Hellikon Ihr schriftliches Interesse bis 31.08.2025 ein. Sollten dem Gemeinderat mehrere Bewerbungen vorliegen, entscheidet das Los über den Zuschlag. Bei weitergehenden Fragen zum Grundstück gibt der Gemeindeammann Thomas Rohrer 079 211 01 14 gerne direkt Auskunft.
DER GEMEINDERAT
Achtung Schulbeginn – Verkehrsteilnehmer/innen
Nach den Schulferien sind wieder vermehrt Kinder auf dem Schulweg unterwegs, für einige ein neues Erlebnis. Es erfordert von den Verkehrsteilnehmenden erhöhte Aufmerksamkeit. Deshalb ist es sehr wichtig, dass sich alle Verkehrsteilnehmende auf die neue Situation einstellen und entsprechend ihr Fahrtempo anpassen. DER GEMEINDERAT