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Allgemeinverfügung betreffend bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgrund der anhaltenden Trockenheit sowie betreffend Aufhebung des absoluten Feuerverbots
1. Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.
2. Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.
3. Das bedingte Feuerverbot gemäss den vorstehenden Dispositiv-Ziffern 1 und 2 gilt ab 27. August 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf.
KANTON AARGAU
Eröffnungsanlass "Ökologische Infrastruktur"
Den Auftakt der Ausstellungs-Tournee durch den Jurapark Aargau machte am vergangenen Samstag die Gemeinde Hellikon, wo die Ausstellung rund einen Monat lang gastiert. Die Vernissage mit Kurzführung und Apéro lockte über 30 Natur-Neugierige zur Besichtigung und einem Naturrundgang durchs Dorf. Die mobile Wanderausstellung tourt durch den ganzen Kanton Aargau und macht vom 3. bis zum 30. August Halt in Hellikon. Die Gemeinden Schupfart und Hellikon als Gastgeberinnen und das Naturama Aargau organisierten zusammen mit den beiden lokalen Naturschutzvereinen und dem Jurapark Aargau eine Vernissage für die Bevölkerung. Die Organisatoren vermittelten dabei die Bedeutung dieses Natur-Netzwerks. Dies erfolgte über die einzelnen Ausstellungsmodule, die je einer Artengemeinschaft eines bestimmten Lebensraumtyps gewidmet sind.
Auf einem kleinen Dorfrundgang boten mehrere Naturaufwertungen in und am Rand der Siedlung direkten Anschauungsunterricht für die vorgestellten Module der Ausstellung. Anhand der Bedürfnisse einer Fledermaus, die von ihrem Schlafplatz im Dorfzentrum in ihre Jagdgebiete fliegt, haben die Besuchenden mehr über das Zusammenspiel von Nachtdunkelheit, Leitstrukturen und Vernetzungselementen in der Natur erfahren. Der anschliessende Apéro bot Gelegenheit zum Austausch und für weitergehende Fragen zum komplexen Thema.
Ausstellung als Zugang zum sperrigen Thema
Ökologische Infrastruktur als komplexes Fachthema wird auf diese Weise auch für die breite Bevölkerung zugänglich: Die mobile Ausstellung bringt die Natur zu den Menschen. Schutz und Förderung der Biodiversität geht alle etwas an, denn sie ist die Lebensgrundlage auch der Menschen. Die schweizweite Planung und der Aufbau der Ökologischen Infrastruktur bis 2040 soll diese sicherstellen – so sieht es der Aktionsplan zur Biodiversitätsstrategie des Bundes vor. Das ambitionierte Ziel lässt sich jedoch nur erreichen, wenn das Bewusstsein in der Öffentlichkeit vorhanden ist und unterschiedliche Gruppen von Engagierten ihre Verantwortung für die Biodiversität gemeinsam wahrnehmen.
Hilfestellungen für das eigene Handeln
Die mobile Ausstellung, die das Naturama Aargau im Auftrag des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) konzipiert und realisiert hat, ist in ihrer Art und Weise einmalig. Sie wagt es, mit einem komplexen Begriff und einem ziemlich anspruchsvollen Thema Passanten im öffentlichen Raum anzuregen. In einer attraktiven Aufmachung präsentieren sechs lebensgrosse Module die charakteristischen Naturräume im Aargau. Sie machen den Fachbegriff «Ökologische Infrastruktur» verständlich und greifbar. Im Fokus sind unter anderem Wälder, Fliessgewässer und Tiere wie Wildbienen oder Igel. Vorbeispazierende Leute haben die Möglichkeit, nach eigenem Interesse in die einheimischen Landschaften einzutauchen und dazu Informationen auf- und mitzunehmen.
Die Ökologische Infrastruktur zählt auf die Partizipation von Unternehmen, Privatpersonen, öffentlichen Institutionen, Vereinen und vielen weiteren Akteuren, die mit ihrem Wirken raumrelevant tätig sind. Die Ausstellung bietet dafür konkrete Beispiele und Anleitungen, die mittels QR-Code gescannt werden können. Die Ausstellung ist frei zugänglich und kann kostenlos besichtigt werden. Die Wanderausstellung tourt nach der Etappe in Hellikon weiter durch den Jurapark Aargau - Ende August bis Mitte September gastiert sie in Gansingen und dann bis Ende September in Küttigen.
Bild 1: Die Wanderausstellung zur ökologischen Infrastruktur zeigt in frei begehbaren Modulen die Wichtigkeit dieses Netzwerks für die Natur und den Menschen.
Bild 2: Das Modul «Nachtdunkle Flugkorridore für Fledermäuse» hat im Wegenstettertal eine herausragende Bedeutung.
Bild 3: Interessierte aus Hellikon und Schupfart liessen sich über die ökologische Infrastruktur und die eigenen Handlungsmöglichkeiten informieren.
Bild 4: Eva Christinat vom Naturama informierte anschaulich über das Modul «Siedlung», wo besonders Privatpersonen selber viel zur ökologischen Infrastruktur beitragen können.
Bild 5: Auf dem Dorfrundgang erlebten die Teilnehmer die Umsetzung der ökologischen Infrastruktur in die Praxis anhand der naturnah umgestalteten Fläche neben dem Gemeindehaus.
Bild 6: Gemeinderätin Helga Gähweiler zeigte die Aufwertungsmöglickeiten beim Friedhof und am Siedlungsrand auf.
Fotos: Andreas Häusler, zVg
Mütter- und Väterberatung
Sind Sie seit kurzem Eltern geworden? Oder meistern Sie Ihren Alltag als Eltern oder Bezugs-person von Kleinkindern schon längere Zeit? Wie fühlt es sich an in dieser Rolle? Die Fachberaterinnen des Gemeindeverbandes Sozialbereiche Bezirk Rheinfelden begleiten Sie und Ihre Familie mit Kindern von 0-5 Jahren gerne und bieten Unterstützung zu vielen Themen des Familienlebens. Kostenloses Beratungsangebot für Familien des Bezirks Rheinfelden:
https://www.gsbr.ch/de/bereiche/muetter-und-vaeterberatung/angebot.php DIE ABTEILUNG SOZIALES
Spitex Fricktal AG
Die Spitex fördert, unterstützt und ermöglicht älteren Menschen, die der Hilfe, Pflege, Betreuung, Begleitung und Beratung bedürfen, das Wohnen und Leben zu Hause. So können unsere älteren Talbewohner zu Hause in einem vertrauten Umfeld von ausgebildeten Kranken- und Hauspflegepersonal unterstützt, betreut und versorgt werden. Die Spitex unterstützt auch Familien, wenn beispielsweise die Hausfrau und Mutter erkrankt oder nach einer Geburt Unterstützung braucht. Zu den weiteren Aufgaben der Spitex gehört die Pflege von Kranken und Verunfallten bei früher Entlassung aus dem Spital:
https://www.spitex-fricktal.ch/ DIE ABTEILUNG SOZIALES
Pro Senectute Aarau, Beratungsstelle Bezirk Rheinfelden
Die Pro Senectute ist für Sie da – in allen Fragen rund ums Altern(n). Das Angebot richtet sich an Personen ab dem 60. Altersjahr: Sozialberatung, individuelle Finanzhilfe, Freizeitangebote, Hilfe zu Hause, Pensionierungsvorbereitungen und vieles mehr:
https://ag.prosenectute.ch/de.html DIE ABTEILUNG SOZIALES
Ergänzungsleistungen: Wann besteht ein Anspruch?
Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat, wessen Renteneinkommen und Vermögen die minimalen Lebenskosten nicht zu decken vermag. Dafür müssen aber persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sein. Es wird in jedem Einzelfall eine Berechnung vorgenommen und die anerkannten Ausgaben den anrechenbaren Einnahmen gegenüberstellt. Die Differenz entspricht den jährlichen Ergänzungsleistungen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen die SVA-Zweigstelle Hellikon gerne zur Verfügung (061 871 01 59) oder informieren Sie sich direkt bei der SVA Aarau:
https://www.sva-ag.ch/private/ihre-private-situation/ihre-pensionierung/nach-der-pensionierung/erganzungsleistungen-el DIE SVA-ZWEIGSTELLE
Prämienverbilligung 2027
Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2027 sind deshalb die definitiven Steuerdaten 2025 nötig. Im September 2026 führt die SVA den automatischen Codeversand an die potenziell Anspruchsberechtigten durch.
Code bestellen:
Sollten Sie bis Ende September 2026 keinen Code erhalten haben, können Sie ab Oktober 2025 online unter www.sva-ag.ch – Private – finanzielle Unterstützung – Prämienverbilligung einen Code bestellen.
Online-Antrag stellen:
Sobald Sie den Code per Post erhalten haben, können Sie den Antrag auf Prämienverbilligung unter www.sva-ag.ch/pv-online ausfüllen und direkt an die SVA Aargau übermitteln. Der Antrag ist ab Erhalt des Codes innert sechs Wochen zu stellen. Die Frist zur Antragstellung für die Prämienverbilligung 2027 läuft bis Ende 2026.
Veränderungen melden:
Bei Bezug von Prämienverbilligungen sind Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Sozialversicherung Aargau SVA telefonisch unter 062 836 82 97 oder per Email an ipv@sva-ag.ch zu melden. Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie unter: www.sva-ag.ch/Dienstleistungen/Prämienverbilligung. Wer keinen Internetzugang hat oder Hilfe braucht bei der Anmeldung oder dem Änderungsantrag, kann sich bei der Gemein-dezweigstelle melden. DIE SVA-ZWEIGSTELLE
Obligatorische Bundesübung 300m
Am Sonntag, 30. August findet in der Gemeinschaftsschiessanlage Ghei in Wegenstetten die letzte obligatorische Bundesübung statt. Schiesszeit von 09:00 bis 11:30 Uhr. Schiesspflichtige bringen mit: Aufforderungsschreiben mit Etikette oder Dienstmanager (DIM-Wallet), amtlicher Ausweis, Dienstbüchlein, militärischer Leistungsausweis, persönliche Waffe mit Putzzeug und Magazin, Gehörschutzschalen. SCHÜTZENGESELLSCHAFT ZUZGEN
Trockenheit erhöht Gefahr von Astabbrüchen im Wald
Die anhaltende Hitze und Trockenheit setzt den Wäldern stark zu. Der Gemeinderat weist deshalb auf eine erhöhte Gefahr von spontanen Ast- und Kronenabbrüchen hin und ruft Waldbesuchende zu besonderer Vorsicht auf.
Durch die lange anhaltende Trockenheit und den Wassermangel verlieren vor allem Laubbäume wie Buchen an Stabilität. Äste oder Teile von Baumkronen können auch ohne äussere Einwirkung plötzlich abbrechen. Da viele betroffene Bäume äusserlich gesund wirken, ist die Gefahr oft nicht erkennbar. Vereinzelt wurden bereits Astabbrüche festgestellt.
Der Gemeinderat empfiehlt deshalb, sich im Wald aufmerksam zu verhalten und längere Aufenthalte unter grossen Bäumen zu vermeiden. Auf das Tragen von Kopfhörern sollte verzichtet werden, damit mögliche Warnsignale aus der Umgebung wahrgenommen werden können. Bei Wind wird empfohlen, auf einen Waldspaziergang zu verzichten.
Der Wald bleibt ein wichtiger Erholungsraum. Mit einem umsichtigen Verhalten können Waldbesuchende jedoch dazu beitragen, Risiken während der aktuellen Trockenperiode zu minimieren.
Für zusätzliche Auskünfte steht Ihnen Gemeinderätin Helga Gähweiler (Tel.: 061 871 09 22) zur Verfügung. DER GEMEINDERAT
Gut sehen und gesehen werden: Sichtbarkeit für mehr Sicherheit
Sichtbarkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit. Dennoch wird ihre Bedeutung noch immer häufig unterschätzt – obwohl sie alle Verkehrsteilnehmenden betrifft: Autofahrerinnen und Autofahrer, Velofahrende, Fussgängerinnen und Fussgänger oder Nutzerinnen und Nutzer von E-Trottinetts. Mit seiner Präventionskampagne MADE VISIBLE erinnert der Touring Club Schweiz daran, dass gute Sichtbarkeit wirkungsvoll zur Verkehrssicherheit beiträgt.
Nach Einbruch der Dunkelheit, bei Regen, Nebel oder in den frühen Morgenstunden reicht es nicht aus, gut zu sehen – man muss auch gesehen werden. Diese Selbstverständlichkeit gerät besonders im Herbst und Winter, wenn die Tage kürzer werden, oft in Vergessenheit. Die Statistik des Bundesamts für Strassen zeigt zudem, dass die Monate September bis November mit durchschnittlich rund 3000 Sachschadenunfällen pro Monat zu den unfallreichsten Zeiten des Jahres zählen. Dabei lassen sich viele dieser Risiken mit einfachen Massnahmen deutlich reduzieren.
Autofahrerinnen und Autofahrer in der Verantwortung
Für Autofahrerinnen und Autofahrer besteht der erste Schritt darin, sicherzustellen, dass ihr Fahrzeug gut sichtbar ist. Saubere Scheinwerfer, einwandfrei funktionierende Lichter und der richtige Einsatz des Abblendlichts, sobald die Lichtverhältnisse schlechter werden, sind unverzichtbare Grundregeln. Ein gut beleuchtetes Fahrzeug verbessert nicht nur die Sicht auf die Umgebung, sondern sorgt auch dafür, dass es von anderen Verkehrsteilnehmenden frühzeitig erkannt wird. Gute Sicht setzt zudem eine gute Sehkraft voraus: Deshalb empfiehlt es sich, die Augen regelmässig kontrollieren zu lassen und bei Bedarf eine Brille zu tragen.
Die richtigen Massnahmen für Zweiräder
Auch Velofahrende und Nutzerinnen und Nutzer von E-Trottinetts müssen auf ihre Sichtbarkeit achten. Velos müssen vorne mit einem weissen und hinten mit einem roten Licht ausgerüstet sein, das bei Dunkelheit oder ungenügenden Sichtverhältnissen eingeschaltet werden muss. E-Bikes und E-Trottinetts hingegen müssen jederzeit – auch tagsüber – mit eingeschaltetem Licht unterwegs sein. Reflektoren, insbesondere an Pedalen und Rädern, sowie weitere reflektierende Elemente ergänzen die Beleuchtung wirkungsvoll und erhöhen die Sichtbarkeit.
Dennoch begegnet man immer wieder Verkehrsteilnehmenden ohne Licht, die zudem von Kopf bis Fuss dunkel gekleidet sind. Sie bleiben dadurch bis zum letzten Moment nahezu unsichtbar. Auch die Kleidung spielt eine entscheidende Rolle: Wer dunkle Kleidung trägt, ist erst aus einer Entfernung von rund 25 Metern erkennbar. Helle oder fluoreszierende Kleidung erhöht diese Distanz auf etwa 40 Meter, reflektierende Elemente sogar auf bis zu 140 Meter.
Auch Fussgängerinnen und Fussgänger sind betroffen
Insbesondere beim Überqueren der Strasse ausserhalb von Fussgängerstreifen oder auf schlecht beleuchteten Strassen sind Fussgängerinnen und Fussgänger einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Dunkel gekleidet werden sie von Fahrzeuglenkenden oft erst sehr spät wahrgenommen.
Auch hier können einfache Massnahmen einen grossen Unterschied machen: Helle Kleidung oder reflektierende Accessoires sorgen dafür, dass Fussgängerinnen und Fussgänger bereits aus grosser Distanz im Scheinwerferlicht erkannt werden. Heute sind solche reflektierenden Elemente immer häufiger in Kinderrucksäcken und Jacken integriert – ein gutes Beispiel, dem auch Erwachsene folgen können. Mit seiner Präventionskampagne MADE VISIBLE sensibilisiert der TCS alle Verkehrsteilnehmenden für die Bedeutung der Sichtbarkeit. Bereits wenige einfache Verhaltensweisen genügen, um die Sicherheit jedes Einzelnen zu erhöhen und den Strassenverkehr für alle sicherer zu machen.
«Was darf nicht in den Abfluss? Gewässerschutz beginnt zuhause»:
https://kanalhelden.ch/blog/was-darf-nicht-in-den-abfluss-gewaesserschutz-beginnt-zuhause/
Korrekte Entsorgung Hundekot
Es kommt immer wieder vor, dass Hundekot in Wiesen, Feldern oder auf Privatgrundstücken nicht zusammengenommen und richtig entsorgt werden. Die Hundehalter/-innen werden gebeten, ihre Hunde nicht in den Wiesen, Felder und auf Privatgrundstücken versäubern zu lassen bzw. den Hundekot korrekt zu entsorgen. Vielen Dank für die Mithilfe. DER GEMEINDERAT
Vorsicht im Wald bei Wind und Sturm
Die anhaltende Trockenheit hat unserem Wald stark zugesetzt. Selbst kräftige und gesunde Bäume geraten zunehmend unter Stress und aktivieren ihre natürlichen Schutzmechanismen. Sie werfen Laub ab und geben bereits geschädigte oder kranke Äste auf. Die Auswirkungen sind deutlich: Bereits die teils nur leichten Windböen der vergangenen Tage haben gezeigt, dass die Trockenheit auch den Halt der Bäume im Boden beeinträchtigen kann. In der Folge kam es bereits zu mehreren umgestürzten Bäumen und herabfallenden Ästen. Wir bitten die Bevölkerung daher um besondere Vorsicht: Meiden Sie den Wald bei starkem Wind und halten Sie sich insbesondere nicht unter älteren Bäumen oder in deren unmittelbarer Nähe auf. DER GEMEINDERAT
Verwaltung wieder komplett
Nachdem bereits Ende Juni auch die vakante Stelle in der Finanzverwaltung per 1. Oktober 2026 besetzt werden konnte, wird unsere Verwaltung ab diesem Datum wieder vollständig besetzt sein.
Der Gemeinderat freut sich, der Bevölkerung das gesamte Verwaltungsteam zu einem späteren Zeitpunkt näher vorzustellen. DER GEMEINDERAT
Neuer Gemeindeschreiber und Verwaltungsleiter
Der Gemeinderat hat Daniel Liechti zum neuen Gemeindeschreiber und Verwaltungsleiter gewählt. Herr Liechti hat seine neue Stelle auf unserer Gemeindekanzlei am 5. August 2026 angetreten.
Daniel Liechti wohnt mit seiner Familie in Frick und bringt ausgezeichnete Voraussetzungen für seine neue Aufgabe mit. Neben seiner langjährigen Erfahrung als Leiter der Bevölkerungsdienste und Sicherheit verfügt er über umfassende Kenntnisse der komplexen Verwaltungsab-läufe in den verschiedenen Bereichen einer Gemeindeverwaltung.
Als ehemaliges Mitglied verschiedener kommunaler und kantonaler Arbeitsgruppen sowie durch seine Tätigkeit in einem Regionalen Führungsstab konnte Herr Liechti zudem wertvolle Erfahrungen in unterschiedlichen Fach- und Führungsbereichen sammeln. Damit bringt er beste Voraussetzungen mit, um unsere Gemeinde kompetent zu unterstützen und weiterzuentwickeln. Sein Abschluss als Master of Law ist eine zusätzliche wertvolle Bereicherung und stärkt unsere Verwaltung insbesondere bei juristischen Fragestellungen. Wir heissen Daniel Liechti in unserem Dorf herzlich willkommen, wünschen ihm bei seiner neuen Aufgabe viel Freude und Erfüllung und freuen uns auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.
DER GEMEINDERAT
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
-Alexander Gaa, Hauptstrasse 33, 4316 Hellikon, Aufdach-PV-Anlage und Luft-Wasser-Wärmepumpe, Parzelle 174, Hauptstrasse.
-Stephie Elms und Ellen Nellen, Obere Strasse 27, 4316 Hellikon, Abbruch bestehender Balkon und Bau von Fenster-Absturzgitter, Parzelle 244, Obere Strasse
-Peter Stocker, Obere Strasse 43, 4316 Hellikon, Bau einer Pergola, Parzelle 247, Obere Strasse
Feuerwerksverbot: Herzliches Dankeschön
Die Feierlichkeiten der Bundesfeier sind bereits wieder vorüber.
Der Gemeinderat, die Feuerwehr und sicherlich auch viele Tierbesitzer danken der gesamten Bevölkerung herzlich dafür, dass das Feuerwerksverbot im gesamten Dorf ausnahmslos eingehalten wurde.
Mit diesem verantwortungsbewussten und rücksichtsvollen Verhalten haben Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt geleistet. Dieses Zeichen der Solidarität und des gegenseitigen Respekts wird sehr geschätzt.
Für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung danken wir Ihnen herzlich.
DER GEMEINDERAT
Achtung Schulbeginn – Verkehrsteilnehmer/innen
Nach den Schulferien sind wieder vermehrt Kinder auf dem Schulweg unterwegs, für einige ein neues Erlebnis. Es erfordert von den Verkehrsteilnehmenden erhöhte Aufmerksamkeit. Deshalb ist es sehr wichtig, dass sich alle Verkehrsteilnehmende auf die neue Situation einstellen und entsprechend ihr Fahrtempo anpassen. DER GEMEINDERAT
Wanderausstellung Ökologische Infrastruktur
Einladung zur Vernissage: Ökologische Infrastruktur
Wir freuen uns riesig auf viele Besucher!
Am Samstag, 8. August, Beginn 10:30 bis 12 Uhr, ist es so weit:
Wir laden euch herzlich zur Vernissage unserer Ausstellung zum Thema Ökologische Infrastruktur ein.
Es erwartet euch ein tolles Programm, bei dem wir euch unsere Module im Detail vorstellen. Im Anschluss an den offiziellen Teil ist selbstverständlich für einen Apéro gesorgt, der Raum für einen gemütlichen und gemeinsamen Austausch bietet.
Wir freuen uns sehr auf euren Kommen und auf anregende Gespräche!






















