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Baugesuchpublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 06. November 2025 bis 05. Dezember 2025 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 25-15
Bauherrschaft: G. Gäumann + S. Schär, Weidenweg 26, 4303 Kaiseraugst
Grundeigentümer: G. Gäumann + S. Schär, Weidenweg 26, 4303 Kaiseraugst
Projektverfasser: G. Gäumann + S. Schär, Weidenweg 26, 4303 Kaiseraugst
Bauvorhaben: Schopf
Lage: Parzelle 362, Welismatt
Zonenart: Wohnzone A
DIE BAUVERWALTUNG
Eidgenössische Volksabstimmung vom Sonntag, 30. November 2025
Am Sonntag, 30. November 2025 finden folgende eidgenössische Abstimmungen statt:
- Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»
- «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für die Zukunft)»
Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu un-terschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 30. November 2025, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. 
DAS WAHLBÜRO
Einbruchprävention - Tipps der Polizei
Bereits werden die Tage wieder kürzer, womit auch das Risiko von Dämmerungseinbrüchen steigt. Nebst der wichtigen Präventionsarbeit der Kantons- und Regionalpolizei kann jede ein-zelne Person zur Vermeidung von Einbruchdiebstählen beitragen. Dabei können folgende zwei wirksamen Verhaltensweisen befolgt werden:
- Melden Sie verdächtige Wahrnehmungen in Ihrem Quartier unverzüglich der Polizei (Notruf 117).
- Verständigen Sie sich mit Ihrer Nachbarschaft über Abwesenheiten und signalisieren Sie Anwesenheit durch Massnahmen wie z.B. Licht brennen und Briefkasten leeren lassen.
DIE REGIONALPOLIZEI UNTERES FRICKTAL
Vorbereitungen Strassenreinigungen
Da am Montag, 10. November 2025 Strassenreinigungen mit der Wischmaschine stattfinden, werden am Freitag, 07. November 2025 Vorarbeiten vorgenommen. Es kann daher zu temporär liegengebliebenen Verunreinigungen der Strassen über das Wochenende kommen. DER WERKHOF
    	                 