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Verfall der Steuern 2019
Wir machen alle Steuerpflichtigen darauf aufmerksam, dass die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern für das Jahr 2019 bis 31.10.2019 zu bezahlen sind. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab 1.11.2019 wird auf den Restbetrag ein Verzugszins von 5.1% berechnet. Für die rechtzeitige Zahlung danken wir. Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Finanzen. DIE ABTEILUNG FINANZEN
Bienenhaltung
Wie jedes Jahr, werden auch heuer Imker und Imkerinnen gebeten der Gemeindekanzlei (Tel. 061 871 01 61 oder gemeindekanzlei@hellikon.ch) die Anzahl der Bienenvölker in den nächsten Tagen bekannt zu geben. Es wird ein Beitrag von CHF 20.00 pro Bienenvolk ausbezahlt und den Bienenhalter bar vergütet. Die Imker und Imkerinnen können den Beitrag bis 30. Oktober 2019 auf der Gemeindekanzlei beziehen. DIE GEMEINDEKANZLEI
Gemeindeverwaltung an Allerheiligen geschlossen
Die Gemeindeverwaltung bleibt an Allerheiligen, 1.11.2019, ganztägig geschlossen. Ab Montag, 4.11.2019, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Das ABC der Hundehaltung
Es kommt immer wieder vor, dass Strassen, Wiesen, Felder sowie Spiel- und Sportplätze durch Hundekot verunreinigt werden. Im ganzen Dorfgebiet sind Robidog-Behälter platziert. Der Hundekot ist von den Hundehaltern mit den eigens für diesen Zweck vorgesehenen «Ro-bidog-Säckchen» aufzunehmen und in den Robidog-Behältern zu deponieren. Keinesfalls sollen die gefüllten Säckchen liegengelassen werden. Gemäss geltendem Polizeireglement wird das Liegenlassen des Kots oder dessen unsachgemässe Entsorgung mit einer Busse geahndet. Die Bevölkerung wird gebeten, Hundehalter auf fehlbares Verhalten aufmerksam zu machen und ihre Beobachtungen der Gemeindekanzlei zu melden.
Nachträgliches Baugesuch / Baugesuchpublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 24.10.2019 bis 22.11.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 19-21
Bauherrschaft: Kurt und Anita Hasler, Trotte 5, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Kurt und Anita Hasler, Trotte 5, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Bautechnisches Büro Heinz Meier, Wydenmatt 23, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Erweiterung Sitzplatz und Stützmauern
Lage: Parzelle 161, Rebmatt 14
Zonenart: Kernzone
Kantonale Wahlen vom 20.10.2019
Am Sonntag, 20. Oktober 2019 finden folgende kantonale Wahlen statt:
Wahl von 16 aargauischen Mitgliedern des Nationalrats für die Amtsperiode 2019/2023
Wahl von 2 aargauischen Mitgliedern des Ständerats für die Amtsperiode 2019/2023
Ersatzwahl eines Mitglieds des Regierungsrats für den Rest der Amtsperiode 2017/2020
Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 20. Oktober 2019, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. DAS WAHLBÜRO
Baugesuchpublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 17.10.2019 bis 15.11.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen die Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 19-22
Bauherrschaft: Caviezel Siegfried, Stutz 3, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Caviezel Siegfried, Stutz 3, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Caviezel Siegfried, Stutz 3, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Ersatz Bruchsteinmauerwerk mit Steinkörben
Lage: Parzelle 378, Stutz
Zonenart: Kernzone
Baugesuch Nr.: 19-23
Bauherrschaft: Reimann Thomas, Ulmenstrasse 15, 4313 Möhlin
Grundeigentümer: Reimann Thomas, Ulmenstrasse 15, 4313 Möhlin
Projektverfasser: Reimann Thomas, Ulmenstrasse 15, 4313 Möhlin
Bauvorhaben: Luft/Wasser-Wärmepumpe und Abbruch Schweinestall
Lage: Parzelle 218, Obere Strasse 17
Zonenart: Kernzone
Wasserzähler ablesen
In den nächsten Tagen wird unser Weibel Ernst Brogli die Wasseruhren ablesen. Wir bitten die Hauseigentümer und die Mieter, den Zugang zu den Wasseruhren freizuhalten. Sollten wir Sie nicht erreichen, bitten wir Sie, den Zählerstand der Wasseruhr abzulesen und gut leserlich auf der Selbstablesekarte zu vermerken. Die Karte ist innert 5 Tagen ausgefüllt und frankiert der Post aufzugeben oder in den Gemeindebriefkasten einzuwerfen. Für allfällige Fragen, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Hellikon 061 / 871 01 61. DIE GEMEINDEKANZLEI
Tretrecht
Während der Vegetationszeit zwischen 1. April und 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. DER GEMEINDERAT
Ein- und Auszugsmeldungen durch Vermieter
Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss §10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste Hellikon zu melden. Die Meldung kann elektronisch unter www.e-service.admin.ch/sis/app/mandant/drittmeldung/ erfolgen. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Mit-hilfe. DIE EINWOHNERDIENSTE
Einbruchprävention - Tipps der Polizei
Bereits werden die Tage wieder kürzer, womit auch das Risiko von Dämmerungseinbrüchen steigt. Nebst der wichtigen Präventionsarbeit der Kantons- und Regionalpolizei kann jede einzelne Person zur Vermeidung von Einbruchdiebstählen beitragen. Dabei können folgende zwei wirksamen Verhaltensweisen befolgt werden:
- Melden Sie verdächtige Wahrnehmungen in Ihrem Quartier unverzüglich der Polizei (Notruf 117).
- Verständigen Sie sich mit Ihrer Nachbarschaft über Abwesenheiten und signalisieren Sie Anwesenheit durch Massnahmen wie z.B. Licht brennen und Briefkasten leeren lassen.