Gemeinde Hellikon Logo
Gemeinde
Hellikon

Neuigkeiten

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Geh-wege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zu-rückzuschneiden. Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind:

- In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahr-bahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angege-benen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzu-schneiden.
- In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz).

Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschnei-den von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leis-ten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt. DER GEMEINDERAT

Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli

Im Kanton Aargau besteht während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand für alle Hundearten eine Leinenpflicht (§ 21 kantonale Jagdverordnung). In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten die genannten Einschränkungen nicht. DER GEMEINDERAT

Tretrecht

Während der Vegetationszeit zwischen 1. April und 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. DER GEMEINDERAT

Ablaufdaten Reiseausweise überprüfen

Damit die geplanten Ferien ohne unnötige Hektik angetreten werden können, sollte die Gültigkeit der Reiseausweise rechtszeitig überprüft werden. Identitätskarten sind durch persönliche Vorsprache am Schalter der Gemeindeverwaltung zu beantragen (den alten Ausweise und ein neues Passfoto mitbringen). Die Austellungs- und Lieferfrist beträgt 8 bis 10 Tage. DIE EINWOHNERDIENSTE

Information über die Neophytensäcke

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen.
Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt neu allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden. Die mit ausschliesslich Neophyten gefüllten weissen Säcke können in den Abfallcontainern der Gemeinde, bei der Entsorgungsstelle und unterhalb der Turnhalle, entsorgt werden.
Bei der Gemeindeverwaltung können zudem Flyer mit den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden. In diesem Flyer ist ebenfalls beschrieben, wie invasive Neophyten und deren Pflanzenteile korrekt entsorgt werden.
Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten! DER GEMEINDERAT

Erteilte Baubewilligung

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im ordentlichen Verfahren erteilt:
- Sabine Waldmeier, Neulighof 334, 4316 Hellikon, Sanierung Dach bestehendes Ökonomiegebäude und Erweiterung Remise, Parzelle 716
DER GEMEINDERAT

Erreichbarkeit Sommerferien

Aufgrund Sommerferien ist die Gemeindeverwaltung telefonisch reduziert erreichbar. Der Schalter der Verwaltung ist normal am Montagmorgen 7.30-12.00 Uhr, am Dienstagnachmittag 13.00-18.30 Uhr und am Donnerstag 08.00-16.00 Uhr geöffnet. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Gemeindeverwaltung bleibt am 31. Juli und am 1. August geschlossen

Die Gemeindeverwaltung bleibt an der Bundesfeier, Montag, 31. Juli 2023 und am Dienstag, 1. August 2023, ganztägig geschlossen. Am Mittwoch, 2. August 2023, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rhein-felden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Bundesfeier

Die diesjährige Bundesfeier findet am Montag, 31. Juli 2023 statt. Ab 18.00 Uhr werden Sie durch die Männerriege Hellikon bewirtet. Zwischen 18.00 Uhr und 20.00 Uhr dürfen Sie den renovierten Kindergarten besichtigen. Die musikalische Eröffnung und die offizielle Begrüssung finden um 20.00 Uhr statt. Bei guter Witterung findet die Feier im Freien hinter dem Schulhaus, bei schlechter Witterung in der Turnhalle statt. Es wird auch ein Lampion-Umzug für die Kinder organisiert. Dieser findet beim Eindunkeln statt. Die Organisatoren, der Gemein-derat und die mitwirkenden Vereine freuen sich auf Ihren Besuch und auf eine gemütliche un-terhaltsame Feier mit Ihnen. DER GEMEINDERAT

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

  061 871 01 61
  E-Mail senden
Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Webseite zu analysieren. Ausserdem geben wir Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für Analysen weiter. Weitere Informationen (auch zu einem Opt-out) finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie die Cookies ablehnen, werden Bereiche auf der Webseite nicht mehr ordnungsgemäss funktionieren. Weitere Informationen dazu unter «Einstellungen».
Einstellungen
Ablehnen
Alle akzeptieren

  Cookie-Einstellungen

Auf dieser Seite können Sie selber festlegen, welche Cookies gespeichert werden sollen.

Cookies sind kleine Textdateien, die beim Besuch einer Webseite auf einem Computer dauerhaft oder auch temporär gespeichert werden. Ihr Zweck ist die Analyse der Nutzung dieser Website zur statistischen Auswertung sowie für kontinuierliche Verbesserungen der Webseite. In Ihrem Browser können Sie Cookies in den Einstellungen jederzeit ganz oder teilweise deaktivieren.

Unbedingt erforderliche Cookies

Diese Cookies werden benötigt, damit grundlegenden Funktionen wie Browsersession sowie Datenschutz und Cookie-Einstellungen gespeichert werden können. Sie können daher nicht deaktiviert werden.

  weitere Informationen zu den Cookies anzeigen
privacy-policy-v2
Zweck: speichert die Datenschutz- und Cookie-Einstellungen
Gesetzt von: dieser Webseite
Ablauf: 365 Tage

PHPSESSID
Zweck: speichert die Browser-Session der Webseite
Gesetzt von: dieser Webseite
Ablauf: Beim Beenden der Browsersitzung

Funktionale Cookies

Funktionale Cookies werden verwendet, um bereits getätigte Angaben zu speichern und darauf basierend verbesserte und personalisierte Funktionen anzubieten. Wenn Sie diese Cookies deaktivieren, werden Karten nicht mehr angezeigt und Formulare kännen nicht abgesendet werden!

  weitere Informationen zu den Cookies anzeigen
Google reCaptcha
Zweck: Das eingebundene Programm unterscheidet die Interaktionen auf der Webseite von Mensch und Maschine und kann so unsere Formulare vor Spam schützen.
Gesetzt von: Google Ireland Limited
Link zur Privacy Policy: https://policies.google.com/technologies/types

Google Maps
Zweck: Google Maps ist ein Online-Kartendienst.
Gesetzt von: Google Ireland Limited
Link zur Privacy Policy: https://policies.google.com/technologies/location-data

Cookies für Marketingzwecke

Cookies für Marketingzwecke werden verwendet, um die Effektivität von Werbung zu messen, Interessen von Besuchern zu erfassen und Werbeanzeigen an deren persönliche Bedürfnisse anzupassen. Durch Deaktivierung dieser Cookies können keine Youtube-Videos auf der Webseite angezeigt werden!

  weitere Informationen zu den Cookies anzeigen
Youtube Player
Zweck: Diese Datenverarbeitung wird von YouTube durchgeführt, um die Funktionalität des Players zu gewährleisten.
Gesetzt von: Google Ireland Limited
Link zur Privacy Policy: https://policies.google.com/technologies/types

Analytics-Cookies

Wir verwenden diese Cookies, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird, um Fehler zu entdecken und die Funktionalität der Website zu verbessern.

  weitere Informationen zu den Cookies anzeigen
Google Analytics
Zweck: Google Analytics ist ein Tool, mit dem Website-Betreiber messen können, wie Benutzer mit Website-Content interagieren.
Gesetzt von: Google Ireland Limited
Opt-Out Link: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout
Link zur Privacy Policy: https://policies.google.com/privacy
Speichern

Warning: Creating default object from empty value in /var/www/vhosts/hellikon.ch/httpdocs/dynamic2/models/coreBuildContent.php on line 4226