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Hellikon

Neuigkeiten

Natur findet Stadt – Frühlingsfest

Unter dem Motto „Natur-Genuss“ findet am 06. Mai 2023 von 11.00 Uhr – ca. 17.00 Uhr auf dem Turnplatz ein Anlass mit verschiedenen Angeboten statt. Info-Stände zu Natur- und Naturschutz-Themen, Info-Stände zu Regionalprodukten, Verpflegungsstände, Kinder-Angebote. Bei schlechtem Wetter findet der Anlass zum Teil in der Turnhalle statt. Reservieren Sie sich den Termin! DIE LANDWIRTSCHAFTS-WALD- UND NATURSCHUTZ-KOMMISSION UND DER GEMEINDERAT

Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt geschlossen

Die Gemeindeverwaltung und die Unterhaltsbetriebe bleiben über Auffahrt vom Donnerstag, 18.05.2023, bis und mit Sonntag, 21.05.2023, ganztägig geschlossen. Ab Montag, 22.05.2023, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Orientierungsversammlung vom 25. Mai 2023

An der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2023 werden unter anderem die Geschäfte „Verpflichtungskredit (Ergänzung) Wasserversorgungs-Projekt Wabrig“, „Vereinigung Ortsbürgergemeinde mit der Einwohnergemeinde“ sowie „Zusatzkredit BNO-Revision“ traktandiert. Der Gemeinderat möchte über diese drei Geschäfte vorgängig an einer separaten Orientierungs-veranstaltung informieren. Die Veranstaltung findet am 25. Mai 2023, 19:00 Uhr im Mehr-zweckraum statt. Es sind alle Stimmberechtigten sowie auch alle sonst Interessierten herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. DER GEMEINDERAT

Gemeindeverwaltung bleibt am Pfingstmontag geschlossen

Die Gemeindeverwaltung und die Unterhaltsbetriebe bleiben am Pfingstmontag, 29.05.2023, ganztägig geschlossen. Ab Dienstag, 30.05.2023, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Leer stehende Wohnungen

Im Auftrag des Bundesamts für Statistik wird in der ganzen Schweiz eine Zählung der leer stehenden Wohnungen durchgeführt. Zu erheben sind alle bewohnbaren, aber leer stehenden Einfamilienhäuser und Wohnungen, welche am 1. Juni 2023 zur Miete oder zum Kauf angeboten werden. Damit eine möglichst umfassende und lückenlose Erhebung möglich ist, werden Eigentümer und Liegenschaftsverwalter gebeten, der Gemeindekanzlei per 1. Juni 2023 leer stehende Häuser und Wohnungen zu melden und die Grösse (Anzahl Zimmer) anzugeben. Für die telefonische Meldung (061 871 01 61) oder eine Mitteilung per E-Mail (gemeindeverwaltung@hellikon.ch) bis 30. Mai 2023 danken wir Ihnen bestens. DIE GEMEINDEKANZLEI

Sind ID und Pass aktuell?

Die Frühlingsferien sind vorbei und einige dürfen sich schon auf Sommerferien freuen. Sind Ihre ID und Ihr Pass noch gültig? Ersparen Sie sich den Stress und Ärger kurz vor Ferienbeginn und kontrollieren Sie die Gültigkeit Ihrer Ausweise schon jetzt. So können Sie in aller Ruhe neue Ausweise beantragen, wenn dies nötig ist. Wir informieren Sie gerne über das Antrags-verfahren.
DIE EINWOHNERDIENSTE

Erteilte Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren erteilt:
- Philipp Müller, Maienrain 16, 4316 Hellikon, Abbruch bestehender Schopf und Ersatz/neue Fenster, Parzelle 250, Maienrain 32
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im vereinfachten Verfahren erteilt:
- Fam. Hofer, Obere Strasse 37, 4316 Hellikon, Ersatz Vordach Gartenhaus und Stützmauer für Parkplatz, Parzelle 258
DER GEMEINDERAT

Baugesuchspublikation

Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 25. Mai 2023 bis 03. Juli 2023 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Bau-gesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 23-06
Bauherrschaft: Sabine Waldmeier, Neulig 334, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Sabine Waldmeier, Neulig 334, 4316 Hellikon
Projektverfasser: ERNE AG Holzbau, Rüchligstrasse 53, 4332 Stein
Bauvorhaben: Sanierung Dach bestehendes Ökonomiegebäude und Erweiterung Remise
Lage: Parzelle 716, Neulig
Zonenart: Landwirtschaftszone / kantonale Zustimmung erforderlich

DIE BAUVERWALTUNG

Orientierungsversammlung vom 25. Mai 2023

An der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2023 werden unter anderem die Geschäfte „Verpflichtungskredit (Ergänzung) Wasserversorgungs-Projekt Wabrig“, „Vereinigung Ortsbürger-gemeinde mit der Einwohnergemeinde“ sowie „Zusatzkredit BNO-Revision“ traktandiert. Der Gemeinderat möchte über diese drei Geschäfte vorgängig an einer separaten Orientierungs-veranstaltung informieren. Die Veranstaltung findet am 25. Mai 2023, 19:00 Uhr im Mehr-zweckraum statt. Es sind alle Stimmberechtigten sowie auch alle sonst Interessierten herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. DER GEMEINDERAT

Gemeindeverwaltung bleibt am Pfingstmontag geschlossen

Die Gemeindeverwaltung und die Unterhaltsbetriebe bleiben am Pfingstmontag, 29.05.2023, ganztägig geschlossen. Ab Dienstag, 30.05.2023, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Information über die Neophytensäcke

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen.
Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt neu allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden. Die mit ausschliesslich Neophyten gefüllten weissen Säcke können in den Abfallcontainern der Gemeinde, bei der Entsorgungsstelle und unterhalb der Turnhalle, entsorgt werden.
Bei der Gemeindeverwaltung können zudem Flyer mit den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden. In diesem Flyer ist ebenfalls beschrieben, wie invasive Neophyten und deren Pflanzenteile korrekt entsorgt werden.
Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten!

Vereine können wieder bis zu 5'000 Franken gewinnen

Vereine, Institutionen und Organisationen, die sich mit Projekten in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit, Forschung und Entwicklung sowie Soziales engagieren, können im Rahmen des «AEW Energiebatzen» wieder bis zu 5000 Franken für die Realisierung ihrer Projekte gewinnen. Die beliebten «Energiebatzen» werden bereits zum 5. Mal verteilt und sollen das Aargauer Vereinsleben aktiv unterstützen sowie Projekte fördern, die den Aargau noch attraktiver machen.
Ob es um die Anschaffung neuer Vereins-Shirts, ein Jubiläumsfest oder ein Projekt im Bereich Kultur und Soziales geht: Die AEW unterstützt nicht gewinnorientierte Vereine und Institutionen aus dem Kanton Aargau. Nachdem die Plattform 2021 ins Leben gerufen wurde, unterstützt die AEW Vereine und Organisationen jährlich mit insgesamt 30'000 Franken. Am 1. Juni startet die erste Projekteinreichungsphase in diesem Jahr. Bis am 16. Juli können sich Vereine unter www.aew-energiebatzen.ch registrieren und Projekte selbstständig erfassen. Ab dem 17. Juli beginnt die Abstimmungsphase, in der jede und jeder täglich für sein Herzensprojekt abstimmen kann.
Die Aargauerinnen und Aargauer entscheiden, welche Projekte gewinnen
Nicht die AEW Energie AG entscheidet, wer die «Energiebatzen» erhält, sondern die Aargauerinnen und Aargauer. Während der Abstimmungsphase kann täglich für ein Projekt abgestimmt werden. Es gilt also das private und berufliche Umfeld zu animieren, täglich für das eigene Projekt zu stimmen. Die acht Projekte mit den meisten Stimmen erhalten zwischen 1'000 und 5'000 Franken.
AEW Energie AG, Unternehmenskommunikation

Verkehrsbehinderungen / Strassensperrungen Welismatt, Höhli und Bürgler

Ab 05. Juni 2023 sind die Abschlussarbeiten des Ausbaus des Swisscom-Glasfasernetzes geplant. Mit Verkehrsbehinderungen / Strassensperrungen sind auf folgenden Gemeindestrassen zu rechnen: Welismatt, Höhli und Bürgler. Die Zufahrt sollte von einer Seite her immer gewährleistet sein. DER GEMEINDERAT

Tretrecht

Während der Vegetationszeit zwischen 01. April und 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. DER GEMEINDERAT

Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli

Im Kanton Aargau besteht während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze in der Zeit vom 01. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand für alle Hundearten eine Leinenpflicht (Art. 21 kantonale Jagdverordnung). Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten die genannten Einschränkungen nicht. DER GEMEINDERAT

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden. Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind:

- In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden.
- In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz).

Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt. DER GEMEINDERAT

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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